Anklage fordert Bewährungsstrafe Foto: Symbolbild

Plädoyers im Fall des Lahrer Armbrustschützen. Anklage fordert eine Bewährungsstrafe

Lahr/Offenburg (red/web) - Mit einer Armbrust soll ein 59-Jähriger in der Halloween-Nacht auf den 1. November im vergangenen Jahr auf Lahrer Polizisten geschossen haben. Der Mann steht inzwischen vor Gericht, nun wurden die Plädoyers am Landgericht Offenburg verlesen. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten.

Dies könne aber auch zur Bewährung von drei Jahren mit einer Arbeitsauflage von 100 Stunden ausgesetzt werden. Die Verteidigung beantragte ein Jahr auf Bewährung. Angeklagt ist der 59-Jährige wegen versuchten Totschlags, Beleidigung und Bedrohung.

Angefangen hat es mit einem Streit um einen Stuhl in einem Lahrer Bistro. Dabei soll der Angeklagte eine Kellnerin und zwei Sicherheitskräfte der Stadt beleidigt und bedroht haben. Daraufhin habe er sich schwankend entfernt. Die Sicherheitskräfte folgten ihm und informierten die Polizei. Als diese hinzu kam, soll sie der Angeklagte mit Böllern aus seiner Dachgeschosswohnung beworfen haben. Dann habe er eine Armbrust geholt und vier Pfeile verschossen. Am Ende konnte er von der Polizei in seiner Wohnung festgenommen werden. An dem Abend hatte der Mann rund zwei Promille im Blut.

Der Angeklagte gab an, sich nicht oder nur teilweise an das Geschehene erinnern zu können. Er habe an dem Abend seit längerer Zeit wieder harten Alkohol getrunken und vorher Schmerzmittel genommen. Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Mann einen sporadischen Alkoholmissbrauch. Aufgrund des Konsums an dem Abend sei eine verminderte Steuerungsfähigkeit anzunehmen. Allerdings habe dem Mann klar sein müssen, dass er auf Polizisten schoss.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwar Zweifel an den Erinnerungslücken des Angeklagten, glaubte aber auch nicht an einen Tötungsvorsatz. Zudem strebe er eine Therapie an. Die Verteidigung war davon überzeugt, dass der Angeklagte mit der Armbrust nicht aktiv auf die Polizisten gezielt hat. Das Urteil wird am Freitag, 18. Mai, verkündet.