Von den staatlichen Corona-Soforthilfen können auch die Sportvereine profitieren.Symbolfoto: Michael Foto: Lahrer Zeitung

Corona: Förderprogramm für Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige gilt / Handballverbände informieren

(red/lüb). Die Corona-Zwangspause im Sport hindert die Vereine in der Region nicht nur daran, ihr liebstes Hobby zu organisieren. Auch die finanziellen Auswirkungen treffen die Vereine hart und bringen einige in existentielle Not. Unterstützung in Form von Anträgen auf Corona-Soforthilfe ist möglich.

Handball Baden-Württemberg, zu dem die drei Landes verbände Südbanden, Baden und Württemberg gehören, informiert seine Vereine über den Umgang mit der aktuellen Situation, insbesondere über die Möglichkeiten der Abschwächung wirtschaftlich negativer Folgen.

Demnach ist mittlerweile das Förderprogramm zur Soforthilfe für "Kleinstbetriebe und Soloselbstständige" verabschiedet worden und angelaufen. In dessen Durchführungsbestimmungen werden "Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt und förderfähig ausgewiesen". In Baden-Württemberg können die Anträge auf Soforthilfe nur über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aufgerufen und ausgefüllt werden. "Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten ausschließlich die Kammern, also die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern", so der Hinweis des Ministeriums.

Neben den Soforthilfen gibt es verschiedene Erlasse des Bundesfinanzministeriums, die im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen worden sind. Diverse steuerlichen Abgaben können gestundet werden oder die Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden.

DOSB empfiehlt seinen Mitgliedern die Antragsstellung

Bereits Mitte März hatten die Präsidenten des Badischen Handball-Verbandes (BHV), Peter Knapp, des Handballverbandes Württemberg, Hans Artschwager, und des Südbadischen Handballverbandes (SHV), Alexander Klinkner, vorgeschlagen, "dass alle Vereine auf Grund der wegfallenden Spiele, Meisterschaften, Bewirtungs- und Festeinnahmen im Steuerjahr 2020 von allen fiskalischen Zahlungen freigestellt werden sollten". Das, so das Präsidenten-Trio weiter "wäre ein Beitrag, der auch den Ehrenamtlichen und Helfern vor Ort massiv helfen würde".

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) empfiehlt ebenfalls allen seinen Mitgliedsorganisationen "unbedingt" Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen. "Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse haben beziehungsweise wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage oder in Liquiditätsprobleme geraten sind", heißt es von Seiten des DOSB. In diesem Zusammenhang könnte auch die Vereinfachung von Kreditaufnahmen, wie der "Übersicht der Wirtschaftshilfen der Bundesländer" unter dem Punkt Baden-Württemberg zu entnehmen ist, hilfreich sein.

"Im Übrigen bezeichnet eine Anwaltskanzlei in einer rechtlichen Einschätzung über die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Sport die Pandemie als ›grundsätzlich höhere Gewalt‹", heißt es abschließend in der Mitteilung von Handball Baden-Württemberg.