In verschiedenen Stadtbezirken wird demnächst Sperrmüll abgeholt. Alte Fernseher zum Beispiel gehören dabei nicht in den Sperrmüll. Foto: Archiv - Braun

Entsorgung: Elektroschrott oder Problemabfälle wie Farben und Lacke werden nicht abgeholt

Lahr - An den Sperrmülltagen kann sich jeder Privathaushalt von defekten oder nicht mehr gebrauchten sperrigen Gegenständen aus Wohnung, Haus und Keller befreien. Nicht alles, was im Haushalt vorhanden ist, gehört jedoch zum Sperrmüll, erklärt die Stadtverwaltung.

Diese Abfälle gehören nicht zum Sperrmüll

Zum Beispiel gehören Elektroschrott und Problemstoffe wie Farben und Lacke nicht dazu. Auch Abfälle aus Gebäuderenovierungen sind kein Sperrmüll. Sperrmüll ist jeweils am Tag vorher und am Abholtag bis spätestens 6 Uhr am Rand des Gehwegs abzustellen. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 Kilogramm und eine Breite von 1,50 Meter nicht überschreiten.

Restliche Gegenstände müssen vom Anlieger entsorgt werden 

Nach der Abholung ist es dort, wo der Sperrmüll bereitgestellt wurde, häufig verschmutzt oder es stehen noch Gegenstände am Straßenrand, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb nicht mitgenommen wurden. Es liegt in der Verantwortung der Straßenanlieger, also der Eigentümer, Mieter oder Pächter, aufzuräumen und sauber zu machen.

Die stehengebliebenen Gegenstände müssen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden, zum Beispiel bei der Abfallannahmestelle Lahr-Sulz. Der Gehweg muss von Kleinteilen und anderen Verschmutzungen gereinigt werden. Der dabei anfallende Kehricht gehört in die Restmülltonne. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht an diese Regelungen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, betont die Stadtverwaltung.

Die Abfuhrtermine findet man auf www.lahr.de im Bereich Bauen und Umwelt oder auf der Website der Abfallwirtschaft Ortenaukreis.