Thomas Seitz auf dem Weg zum Prozess am 13. August in Stuttgart. Das Urteil hat er nachträglich per Post erhalten. Archivfoto: Gollnow Foto: Lahrer Zeitung

Justiz: AfD-Abgeordneter gibt Stellungnahme zum Verlust seiner Beamtenrechte ab

Lahr. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz hat bekräftigt, das Urteil des Richterdienstgerichts nicht hinnehmen zu werden.

Das Gericht will, wie berichtet, den Staatsanwalt a. D. aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Seitz hatte im Zug von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet Begriffe wie "Gesinnungsjustiz" gepostet. Damit verletzte er nach Auffassung des Justizministeriums die Vorschriften des Beamtenrechts – dieser Ansicht hat sich das Richterdienstgericht angeschlossen. Die Entscheidungsgründe für das Urteil stehen noch aus.

Seitz erklärte am Mittwoch, er sei "fest entschlossen, den Rechtsstreit durch alle weiteren Instanzen zu tragen und gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen". Dabei gehe es ihm auch um Meinungsfreiheit. Seitz: "Es muss möglich sein, politische Missstände und Rechtsverbiegungen bis hin zum offenen Rechtsbruch auch mit drastischen Worten zu kritisieren." Sein Amt als Staatsanwalt habe er von seiner politischen Tätigkeit getrennt und mit der gebotenen Neutralität ausgeübt. Der Vorwurf der mangelnden Verfassungstreue sei "absurd und von einem linken Zeitgeist geleitet".

Ein AfD-Politiker verliert wegen politischer Äußerungen seinen Status als Beamter und damit auch seine Beamtenpension: Einen vergleichbaren Fall hat es bisher nicht gegeben. Nachdem die Lahrer Zeitung als Erste über die Gerichtsentscheidung berichtet hatte, meldeten sich deshalb Journalisten aus dem ganzen Bundesgebiet bei Seitz. Angesichts des Medienechos veröffentlichte der 50-Jährige auch eine Stellungnahme auf seiner Facebook-Seite: Er postete den Brief des Richterdienstgerichts, durch den er von der Entscheidung erfahren hatte, sodass der Urteilstenor für jeden lesbar ist. Er lautet: "1. Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens." Darüber hat Seitz das Mao-Zitat "Bestrafe einen, erziehe Hunderte!" gesetzt. An ihm soll ein Exempel statuiert werden, so darf man den Abgeordneten verstehen.

Das Justizministerium teilte indes mit, es gehe in dem Disziplinarverfahren nicht um eine Bewertung der politischen Aktivitäten von Seitz, sondern um die Pflichten eines Staatsanwalts "und die sich hieraus ergebenden Mäßigungspflichten bei der Teilnahme am politischen Meinungskampf".