Der Lahrer Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz steht rechtlich im Regen. Das Richterdienstgericht hat jetzt begründet, weshalb es dem AfD-Abgeordneten und ehemaligen Staatsanwalt den Beamtenstatus entzog. Seitz hat jedoch schon Berufung eingelegt. Foto: Archiv: Gollnow

Justiz: Rechtsstreit um Entzug des Beamtenstatus’ geht weiter / Urteil liegt jetzt vor

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz verliert seinen Status als Beamter, weil er mit Internet-Äußerungen gegen das Beamtenrecht verstoßen hat. Die Begründung für diesen Schritt liegt jetzt vor. Seitz will sich aber dagegen wehren.

Lahr - Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich. Ein halbes Jahr hat es gedauert, bis im Fall Seitz die Begründung für das Urteil gegen den AfD-Politiker und früheren Staatsanwalt auf dem Tisch lag. Im September vergangenen Jahres war bereits das Urteil gefallen, die Begründung hatte aber noch ausgestanden.

Worum geht es?

Thomas Seitz, der Bundestagsabgeordnete der AfD für den Wahlkreis Emmendingen-Lahr, soll seinen Beamtenstatus verlieren. Er könnte dann nach seiner Zeit als Berliner Abgeordneter nicht mehr auf seinen Beamtenposten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg zurückkehren. Und er verlöre seine beamtenrechtlichen Altersbezüge. Also viel Geld.

Wie kam der Stein ins Rollen?

Bereits vor zwei Jahren erhob Justizminister Guido Wolf (CDU) eine Disziplinarklage gegen Seitz. Vorausgegangen waren Untersuchungen der Freiburger Staatsanwaltschaft.

Was wird Seitz vorgeworfen?

Der AfD-Mann hat im Internet auf seiner Homepage und auf Facebook mehrfach politische Äußerungen abgegeben. 13 dieser Kommentare knöpfte sich jetzt das Richterdienstgericht vor.

Was hat Seitz gepostet?

Die kritisierten Kommentare haben es in sich. Auf zwei Dutzend Seiten zerpflückt das Richterdienstgericht die Äußerungen. Es geht vor allem um rechte Hetze, Anfeindungen gegen Flüchtlinge und Angriffe auf andere Politiker und den Staat. Seitz, so die Urteilsbegründung, die unserer Zeitung im Detail vorliegt, habe vor allem seine Pflicht zur Verfassungstreue verletzt. Als Staatsanwalt und damit Mitglied der "objektivsten Behörde der Welt" müsse er sich an die rechtlichen Regeln halten. Die Staatsanwaltschaft sei "eine Garantin für die Rechtsstaatlichkeit und gesetzesmäßige Verfahrensabläufe". Seitz’ Verhalten im Internet laufe dem entgegen. Er habe "nicht zwischen seinem Amt und seiner Teilnahme am politischen Meinungskampf getrennt".

Hat Seitz kein Recht auf Meinungsfreiheit?

Doch, sagen die Richter. Aber er habe die kritisierten Äußerungen und sein Amt sowie dessen öffentliches Ansehen bewusst miteinander verknüpft. Er "reitet geradezu auf dieser Welle". Und das sei nicht in Ordnung, urteilte Karlsruhe.

Warum die Höchststrafe, die Aberkennung seines Beamtenstatus’?

Es sei zu befürchten, dass Seitz nach einer Rückkehr in den Beamtenstand so weitermache, wie zuvor. Möglicherweise sogar noch "weiter vertieft und verhärtet". Es seien "neuerliche Disziplinarvergehen zu erwarten." Für seinen Dienstherrn, das Land, sei "nicht zumutbar, den Beklagten weiter zu beschäftigen". Deshalb die Höchststrafe, der Rauswurf.

Wer zahlt die Kosten für das bisherige Verfahren?

Diese muss laut Urteil Thomas Seitz tragen. Über die Höhe der Verfahrenskosten wurde zunächst nichts bekannt.

Was sagt Seitz?

Thomas Seitz hat erklärt, sich gegen das Urteil zu wehren. Sein Anwalt habe bereits Berufung eingelegt, die Begründung folge. Seitz wolle sich aktuell nicht zur Urteilsbegründung des Gerichts äußern und seine Gründe für eine Berufung auch nicht nennen. Allerdings stelle er fest, dass es sich "ganz klar um ein zeitgeistiges Urteil handelt". Es werde keinen Bestand haben. "Meine Feststellung einer um sich greifenden Gesinnungsjustiz wird gerade durch dieses Urteil unter Beweis gestellt", erklärt Seitz in einer kurzen Stellungnahme, die er gestern schriftlich über sein Büro abgab.

Und jetzt?

Das Richterdienstgericht am Landgericht Karlsruhe hat Berufung zugelassen. Es folgt wohl die nächste juristische Runde, dann vor der nächsthöheren Instanz, dem Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht in Stuttgart.

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Während Thomas Seitz mit seinem früheren Dienstherrn rechtlich ringt, beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Offenburg, wie berichtet, mit einem anderen Fall zum AfD-Abgeordneten. Ein Bürger aus Waldkirch hat Seitz wegen mutmaßlicher Volksverhetzung angezeigt. Es geht ebenfalls um Äußerungen von Thomas Seitz im Internet.