Vor dem Amtsgericht wurde verhandelt. Foto: Symbolbild

Bewährungsstrafe für Fahren ohne Führerschein. Vorstrafen sorgen für klares Urteil. Staatsanwalt zieht Vorwurf zurück

Die Radarfalle ist einem Lahrer mehrfach zum Verhängnis geworden. Das Amtsgericht hat den Mann, Jahrgang 1984, am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Lahr. Das Urteil ist von zwei juristischen Grundprinzipien beeinflusst worden. Kein Beschuldigter muss in eigener Sache vor Gericht eine Aussage machen. Und: Im Zweifelsfalle sollte immer zugunsten des Angeklagten entschieden werden. Die Freiheitsstrafe für wiederholtes und zu schnelles Fahren ohne Führerschein ist aber deutlich ausgefallen.

Im Oktober des vergangenen Jahres wurde der Beschuldigte zweimal kurz nacheinander in Riegel und in Kenzingen innerorts geblitzt. Er hatte in beiden Fällen die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten. Im Prozess gab der Mann diese Fahrten zu. Erschwerend kommt dazu, dass er keine Fahrerlaubnis hat. Anfang Februar verursachte der Angeklagte am Kreisverkehr der Lahrer Raiffeisenstraße einen Unfall. Der – vor Gericht nicht zweifelsfrei zu identifizierende – Fahrer lenkte das Fahrzeug am späten Abend verkehrt in den Kreisverkehr und beschädigte bei der Ausfahrt in die Flugplatzstraße vier parkende Fahrzeuge. Laut der Staatsanwaltschaft ist ein Sachschaden von knapp 5500 Euro entstanden. Ein entgegenkommender Fahrer versuchte dem Unfallverursacher aus dem Fahrzeug zu helfen. Laut der Aussage sei der Fahrer "wohl betrunken" gewesen, da er getorkelt sei. Der Fahrer habe dann aber schnell davonlaufen können. Der Zeuge in der Unfallnacht konnte den Angeklagten nicht identifizieren.

Ein zweiter Zeuge, ein Wirt, konnte dagegen klar erklären, dass der Angeklagte an dem fraglichen Abend in der Kneipe gewesen wäre, mehrere Biere und Ouzos getrunken habe. Da der offensichtlich betrunkene Angeklagte dann Gäste belästigt habe, fordert der Wirt den Mann auf, das Lokal zu verlassen. Er habe sich nicht darum gekümmert, ober der Mann fahrtüchtig wäre oder nicht. Auf einem nahegelegenen Parkplatz würden "Hunderte von Fahrzeugen" stehen. Er habe die Polizei alarmiert, als ihn Gäste auf den Mann vor dem Lokal aufmerksam gemacht hatten. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, dass er nicht gesehen habe, dass der Mann in ein Auto gestiegen wäre.

Der Staatsanwalt zog daraufhin den Tatvorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs mit Unfallflucht vom Februar zurück. Dem stimmte der Anwalt des Angeklagten zu. Das Gericht verhängte daraufhin dennoch eine Gesamtstrafe von sechs Monaten auf Bewährung alleine wegen der zwei Radarfallen vom Oktober 2017. Das hatte der Staatsanwalt gefordert. Zu der relativ hohen Strafe kam es, weil der Angeklagte bereits zuvor mehrfach wegen Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss und Fahrerflucht verurteilt worden war.