Die Tennisverbände im Land haben wenig Verständnis für die neuen Regelungen.Symbolfoto: Eibner Foto: Lahrer Zeitung

Tennis: Verbände können Hallen-Regelung nicht verstehen

(fg). Die beiden Tennisverbände aus Baden und Württemberg wollen die neue Regelung, dass pro Tennishalle nur zwei Personen spielen dürfen, nicht einfach so hinnehmen. Daher haben die beiden Verbände "die Landesregierung Baden-Württemberg bezüglich der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen erneut zu einer Stellungnahme" aufgefordert.

Vorgehen der Politik kommt nicht gut an

"Grundsätzlich haben der BTV und der WTB wenig Verständnis für die derzeitige Regelung", schreibt der Badische Verband auf seiner Homepage. "Zumal die kommunalen Ordnungsämter diese unterschiedlich umsetzen. Während in den meisten Regionen Baden-Württembergs tatsächlich nur zwei Personen pro Halle zugelassen sind, dürfen in vereinzelten Kommunen auch weiterhin zwei Spieler pro Platz anwesend sein", so der Verband.

"Diese unterschiedlichen Handhabungen können nicht im Sinne der Politik sein und sind für die Tennissportler unverständlich. Daher plädieren wir eindringlich dafür, wieder zwei Personen pro Platz zuzulassen und diese Regelung einheitlich umzusetzen", erklären die Präsidenten der beiden Landesverbände.

Zunächst hatte die Landesregierung am 1. November zwei Personen pro Platz zugelassen, einen Tag später wurde diese Regelung jedoch auf zwei pro Halle geändert (wir haben berichtet). "Dies überrascht umso mehr, waren wir doch noch am Wochenende mit den Verantwortlichen des Ministeriums über die vorherige Fassung des FAQ-Katalogs, der Basis unserer ersten Veröffentlichung, im Austausch", so der BTV.

Diese Vorgehensweise empfindet man bei den Verbänden fragwürdigen, zudem bemängele man die Unverhältnismäßigkeit der Regelung. "Eine Tennishalle bietet so viel Fläche – da kann es bei maximal zwei Personen pro Platz kein Problem sein, die notwendigen Abstände einzuhalten", sagt BTV-Präsident Stefan Bitenc. Derzeit scheint es jedoch danach auszusehen, als würde die Regierung an der neuen Regelung festhalten.