Noch gibt es in Lahr keine Überwachungskameras auf Straßen und öffentlichen Plätzen, weil es keine Kriminalitätsschwerpunkt gibt. Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller will erreichen, dass die strengen Vorgaben geändert werden. Eine Videoüberwachug trägt seiner Meinung dazu bei, dass sich die Bürger sicherer fühlen. Symbolfoto: Archiv Foto: Lahrer Zeitung

Kriminalität: Stadtverwaltung setzt sich für eine Änderung des Polizeigesetzes ein

Im Zweifel für Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen: Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller setzt sich dafür ein, dass die rechtlichen Einsatzmöglichkeiten für eine Videoüberwachung ausgeweitet werden.

Lahr. Vertreter des Gemeinderats hatten sich in der vergangenen Woche gegen Überwachungskameras auf Straßen, Plätzen und Treffpunkten ausgesprochen: Dafür gebe es derzeit keinen Bedarf, so Stimmen aus dem Rat (wir haben berichtet). "Aus Sicht der Stadtverwaltung kann dieses Instrument nicht rundweg abgelehnt werden", nimmt Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller dazu Stellung. Tatsächlich gibt es in Lahr noch keine Überwachungskameras im öffentlichen Raum: Laut Polizeigesetz muss es dafür einen Kriminalitätsschwerpunkt geben. "Diese Vorgabe ist in Lahr (glücklicherweise) an keiner Örtlichkeit erfüllt", so die Stadtverwaltung.

Aus Sicht der Stadtverwaltung könnten mit dem Einsatz einer Videoüberwachung jedoch auch präventive Erfolge erzielt werden, beispielsweise beim Schutz vor Sachbeschädigungen und Vandalismus. Aus diesem Grund hat Müller ein Schreiben an die beiden Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Lahr vorbereitet. Müller bittet Sandra Boser (Grüne) und Marion Gentges (CDU) darum, sich für eine Lockerung der "aktuell sehr restriktiven Vorgaben" einzusetzen.

"Wir leben in einem Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit, Datenschutz und der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte. Die absolute Einschränkung der Videoüberwachung auf Plätzen mit Schwerpunkten der Kriminalität greift in manchen Fällen zu kurz", begründet Oberbürgermeister Müller seine Initiative: "Angesichts der technischen Möglichkeiten der Handyüberwachung und des viel zu sorglosen Gebrauchs des Smartphones durch viele Nutzer, angesichts der Videoüberwachung an Bahnhöfen, in Banken, im Handel sollte man das Thema weniger dogmatisch, sondern realitätsnäher angehen." Die Überwachung eines öffentlichen Platzes mache nicht erst Sinn, wenn Kriminalität bereits den Charakter eines Platzes kennzeichnet, so der Oberbürgermeister. Das gelte es gerade zu verhindern. Müller: "Wenn es laufend zu Ordnungswidrigkeiten kommt und auch bereits wiederholt Straftaten über einen längeren Zeitraum vorkamen, sehe ich den Einsatz der Videoüberwachung durchaus als gerechtfertigt an – ohne einen formal festgestellten Kriminalitätsschwerpunkt." Das liege sowohl im Sinne einer präventiven Wirkung, als auch im Sinne der Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung. Müller: "Ich meine, der Gesetzgeber hat noch nicht die richtige Balance gefunden zwischen dem privaten Datenschutz und der Sicherstellung der Ordnungsfunktion. Deswegen habe ich einen Brief an die Abgeordneten geschrieben, in dem ich mich für eine Rechtsanpassung einsetze."

Eine Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum sollte aus Sicht der Verwaltung bereits möglich sein, wenn an einer Örtlichkeit zahlreiche Ordnungswidrigkeiten begangen werden oder bestimmte Straftaten gehäuft vorkommen, obwohl noch kein Kriminalitätsschwerpunkt vorliegt. Der Datenschutz müsse selbstverständlich gewährleistet sein. Gleichzeitig darf laut Müller nicht aus dem Auge verloren werden, "dass Videoaufzeichnungen in der heutigen Zeit an vielen Örtlichkeiten wie Bahnhöfen und Einzelhandelsgeschäften selbstverständlich sind und diese Maßnahmen im öffentlichen Raum vorrangig dem Schutz der Bevölkerung dienen sollen".

In der Schule Langenwinkel sind inzwischen Überwachungskameras installiert worden.