Vor dem Amtsgericht Lahr ist eine 55-Jährige für ihre Falschaussage nur milde bestraft worden.Foto: Fischer Foto: Lahrer Zeitung

Justiz: Angeklagte wollte ihren Mann entlasten / Gericht verhängt geringe Geldstrafe

Lahr. Auf uneidliche Falschaussage vor Gericht steht eine Mindeststrafe von drei Monaten oder eine – vergleichbare – Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das Lahrer Amtsgericht hat kürzlich in einer Verhandlung die Ehefrau eines vor 18 Monaten rechtskräftig Verurteilten wegen ihrer eigenen Aussage allerdings nur zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Die angeklagte 55-Jährige hatte im März 2019 vor dem Lahrer Amtsgericht ausgesagt, dass ihr angeklagter Ehemann am Karfreitagmorgen 2018 zur Tatzeit sicher zu Hause gewesen sei. Verhandelt wurde in dem Fall gegen den Ehemann wegen Nötigung, Beleidigung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Ein geschädigter Autofahrer hatte den Angeklagten und sein Fahrzeug zweifelsfrei identifiziert. Die Ehefrau, die freiwillig aussagte, hatte dagegen unbeirrt behauptet, dass ihr Mann zur Tatzeit zu Hause gewesen war. Richter Tim Richter hatte im Prozess (wir berichteten) die Frau eindringlich darauf hingewiesen, dass eine falsche Aussage Folgen haben würde. Die Zeugin blieb trotzdem bei der Feststellung, ihr Mann habe an dem Morgen der Tatzeit die Wohnung nicht verlassen.

Schmerzmittel sollen eine Rolle gespielt haben

Jakob Wolbug, als Vertreter der Staatsanwaltschaft, klagte im kürzlich stattgefundenen Prozess die damalige Zeugin wegen uneidlicher Falschaussage an. Im Plädoyer forderte er die vom Gesetz verlangten 90 Tagessätze zu je 20 Euro. Die Angeklagte ist, aufgrund ihrer schlechten Gesundheit, bereits Rentnerin. In ihrer Aussage zur Person gab sie eine Rente in Höhe von 750 Euro an.

Rechtsanwältin Ilona Rompel, welche die Angeklagte verteidigte, hatte bereits den Ehemann vor 18 Monaten an gleicher Stelle vertreten. Sie erklärte im Namen ihrer Mandantin bei den Angaben zur Sache, dass die Frau aufgrund der regelmäßigen Einnahme von verschiedenen Schmerzmitteln das mögliche Fehlen ihres Mannes nicht habe erkennen können. Sie habe in dem fraglichen Prozess also nicht wissentlich die Unwahrheit gesagt. Die Medikamente hätten Nebenwirkungen wie Benommenheit, Halluzinationen oder Verwirrtheit und Müdigkeit zur Folge. Die Frau habe nach dem Aufstehen am Karfreitag 2018 ihren Mann angetroffen. Daher sei sie davon ausgegangen, dass er an dem fraglichen Morgen die Tat nicht habe begehen können.

Im Fall der uneidlichen Falschaussage im gleichen Gerichtssaal und mit denselben Verfahrensbeteiligten gibt es neben dem Protokoll der Verhandlung auch den Bestand der persönlichen Erinnerungen. Die Anwältin machte geltend, dass laut den Unterlagen ihre Mandantin keine genaue Uhrzeit genannt habe, in der ihr Mann zu Hause gewesen sein soll. Richter verwies ebenfalls auf das Protokoll. So habe er mehrfach nachgehakt, ob ihr Mann erst nach der Tat wieder zu Hause gewesen wäre, als die Frau aufgestanden war. Das, so Richter, habe die jetzige Angeklagte damals klar ausgeschlossen.

Rompel plädierte für Freispruch oder – bei Verurteilung – für eine mildere Strafe. Dem kam das Gericht mit 40 Tagessätzen nach.