Bei Neubauprojekten, bei den zehn und mehr Wohnungen erfassen, gilt künfig eine Sozialwohnungsquote von 20 Prozent. Das Foto zeigt die Anlage "Am Goethebrunnen". Foto: Maier

Stadt reagiert auf steigenden Bedarf / Pilotprojekt in der Leopoldstraße

Die Stadt will den sozialen Wohnungsbau in Lahr fördern. So will sie bei größeren Neubauprojekten eine "Sozialwohnungsquote" einführen. Außerdem ist ein Pilotprojekt der Städtischen Wohnbau geplant.

Lahr. "Die Stadt Lahr erfährt derzeit einen starken Bevölkerungsanstieg", beschreibt die Verwaltung die Ausgangslage: Seit der Volkszählung im Rahmen des Zensus 2011 wächst Lahr im Schnitt jedes Jahr um etwa ein Prozent, das sind mehr als 400 Einwohner. Gleichzeitig sinke jedoch die Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen. Aufgrund der Zinssituation der vergangenen Jahre sei davon auszugehen, dass die Zahl von 479 mietpreisgebundenen Wohnungen, die es in Lahr Ende 2016 gab, weiter fallen wird. So geht die Stadtverwaltung davon aus, dass Ende 2025 nur noch 391 Wohnungen in der Preisbindung verbleiben. Damit seien ungefähr 2,5 Prozent aller Wohnungen in Lahr Sozialwohnungen.

Ziel der Stadtverwaltung ist, den Bundesdurchschnitt von knapp vier Prozent zu erreichen. Innerhalb von fünf Jahren sollen etwa 250 Sozialwohnungen geschaffen oder aus dem Leerbestand dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Nach Angaben der Städtischen Wohnbau kamen in den Jahren 2015 und 2016 auf jede angebotene günstige Wohnung mit bis zu drei Zimmern mehrere Interessenten. Insgesamt seien dort etwa 1000 Interessenten für solche Wohnungen gemeldet. Einen nicht unbedeutenden Teil machen Haushalte aus, die Hartz IV beziehen. "Es ist festzustellen, dass es in Lahr gegenwärtig bei kleinen, günstigen Wohnungen einen Bedarf gibt. Dies trifft vor allem auf Personen zu, denen eine Versorgung über den freien Markt schwerfällt", so die Verwaltung. Ein Beleg sei die Zunahme der Anzahl der Wohnberechtigungsscheine um 27 Prozent in den Jahren 2014 bis 2016 auf 161 Wohnberechtigungsscheine. Konkret schlägt die Verwaltung vor:

> Einführung einer Sozialwohnungsquote beim Wohnungsneubau: Bei Wohnungsbauprojekten, die nach dem 1. Januar 2018 eingereicht werden und die zehn oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 Quadratmetern aufweisen, müssen mindestens 20 Prozent der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden. Bei Vorhaben auf städtischen Grundstücken müssen es mindestens 30 Prozent sein.

> Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten, halben Personalstelle für den Service "Wohnungsvermittlung und Fördermittelberatung Wohnen".  

> Bau von Sozialwohnungen und Wohnungen für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen: Die Verwaltung will ein Pilotprojekt der Städtischen Wohnbau unterstützen, das aufzeigen soll, dass sozialer Wohnungsbau unter Zuhilfenahme der Förderangebote des Landes "verlustfrei" möglich ist. In dem Gebäude sollen jeweils zur Hälfte Sozialwohnungen und Wohnungen im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. Die Stadtverwaltung bietet als Standort ein Grundstück in der Leopoldstraße an. Bei einer Grundstücksfläche von 1240 Quadratmetern wäre hier eine Wohnfläche von 735 Quadratmetern zulässig. Auf den Grundstücken befinden sich derzeit sechs städtische Kleingärten.

Eine Mietpreisbremse hält die Verwaltung übrigens für "nicht zielführend". Das erfordere einen Mietspiegel für die Stadt, was mit fünfstelligen Kosten pro Jahr verbunden wäre. Eine Mietpreisbremse helfe nur in Wohnungsmärkten, wo es jährliche Mietpreissteigerungen von mehr als zehn Prozent gebe. Das sei in Lahr nicht der Fall.

Der Gemeinderat befasst sich bei seiner nächsten Sitzung am Montag, 24. Juli, ab 17.30 Uhr im Rathaus II mit diesem Thema.

INFO

Preisbindung

Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung tritt eine höchstzulässige Miete, wie sie im Wohnungsbindungsgesetz geregelt ist. Als sozialer Wohnungsbau gilt laut Stadtverwaltung Wohnraum, der die Förderbedingungen des Landes Baden-Württemberg für preisgebundenen Wohnraum erfüllt. Seit April gilt das Programm »Wohnungsbau BW 2017«, das eine Preisbindung über zehn, 15. 25 oder 30 Jahre erlaubt.