Sitzung an einem ungewöhnlichen Ort: Um die Sicherheitsabstände gewährleisten zu können, tagte der Gemeinderat in der LGS-Halle. Foto: Lübke Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Wegen Corona wird die Gremienarbeit ausgesetzt / Streit um Pachtvertrag für "Haus am See"

Der Gemeinderat hat am Montagabend in der LGS-Halle Konsequenzen aus der Corona-Krise gezogen: Die Gremienarbeit wird ausgesetzt, der OB erhält mehr Befugnisse.

Lahr. Die Sitzung fand in der Mehrzweckhalle statt, weil nur so der gebotene Sicherheitsabstand zwischen den Ratsmitgliedern gewährleistet war. Das soll bis auf Weiteres die letzte Sitzung in der Krise gewesen sein: Vorläufig bis zum 19. April soll es keine Gremiensitzungen geben. Das ist jedoch, wie sich am Montagabend herausstellte, nicht im Sinne aller Fraktionen: Grüne, SPD und Linke Liste/Tierschutzpartei warnten davor, die Rechte des Gemeinderats einzuschränken. "Wir sollten uns nicht freiwillig selbst kastrieren", betonte SPD-Fraktionschef Roland Hirsch. Insbesondere das Etatrecht des Gemeinderats müsse gewahrt bleiben. "Der Gemeinderat darf sich nicht selbst entmachten", sagte auch Lukas Oßwald (Linke Liste). Eberhard Roth (Freie Wähler) sprach sich dagegen dafür aus, dass die Verwaltung notfalls mit Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters agieren müsse. "Grundsätzlich sehen wir die Verpflichtung zur Zustimmung für Punkte, die zwingend notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten", erklärte Rudolf Dörfler (CDU). OB Ibert versicherte, es sei in keiner Weise seine Absicht, Kompetenzen von Gremien zu schmälern.

Die Aussetzung der Gremienarbeit hat zur Folge, dass der Oberbürgermeister die Befugnis erhält, selbstständig über eine Reihe von Gemeindeangelegenheiten zu entscheiden, hatte die Verwaltung im Vorfeld ausgeführt. Im Fall des Hauses am See war das im Gemeinderat höchst umstritten. Dass der OB einen Pachtvertrag abschließen kann und den Wunsch des einzigen Interessenten erfüllt, auf der Grünfläche östlich des Gebäudes und unmittelbar nach der Unterführung Parkplätze anzulegen, wurde nur äußerst knapp beschlossen: mit 16 (Freie Wähler, CDU, AfD und FDP) gegen 15 Stimmen (Grüne, SPD und Linke Liste/Tierschutzpartei). Dass der OB über die geplante neue Raumzuteilung für die Stadtverwaltung entscheiden kann, ging mit 20 gegen elf Stimmen bei einer Enthaltung durch.

Zu den weiteren Punkten gehören städtebauliche Verträge, um die Sozialwohnungsquote in der Husarenstraße und im Kanadaring sicherzustellen, sowie die Vergabe zum Beispiel von Bauarbeiten im MPG und von Kanalbauarbeiten. Außerdem kann der OB die Ausschreibung von Stellen veranlassen.

Der Ortschaftsrat verweist darauf, dass laut Ortschaftsverfassung der Gemeinderat bei seinen Entscheidungen in wichtigen örtlichen Angelegenheiten die Meinung des Stadtteilgremiums berücksichtigen muss. Der Ortschaftsrat habe ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen. Er ist zu wichtigen, den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten vor der Entscheidung durch die zuständigen Gremien zu hören, betont das Gremium.

Mietersheim (red/sm). Hintergrund ist, dass der Gemeinderat am Montag mit knapper Mehrheit OB Ibert die Befugnis gegeben hat, einen Pachtvertrag für das "Haus am See" abzuschließen und den Wunsch des Pächters zu erfüllen, Parkplätze anzulegen (wir haben berichtet). "Damit umgehen die zustimmenden Gemeinderäte die Zuständigkeit der Mietersheimer Räte. Deren Zuständigkeiten bestehen in diesem Fall in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Vorberatung und der Abgabe einer Empfehlung an den Gemeinderat", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Ortschaftsräte.

Ob bei der Vorgehensweise der Verwaltung die beschriebene Dringlichkeit vorliege, bezweifelt der Ortschaftsrat. So habe am 21. Februar die Presse erstmals über ein Gespräch mit OB Ibert berichtet, bei dem es um neue Parkplätze auf dem Gelände des Seeparks gegangen sei. Damit solle das "Haus am See" für einen Pächter attraktiver gemacht werden. Die Ortsverwaltung habe daraufhin die Stadtverwaltung um nähere Informationen gebeten. Die Stadt habe geantwortet, dass ein Vertreter der Verwaltung im Anschluss an die nächstfolgende Sitzung des Ortschaftsrates Informationen geben wolle. Bei der Sitzung am 5. März hätten dem Ortschaftsrat keine Beschlussvorlagen zu dem Thema vorgelegen, weder für den öffentlichen noch für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Im Anschluss an die Sitzung habe ein Vertreter der Stadtverwaltung über das Thema informiert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine konkreten Terminvorgaben zur Beschlussfassung gemacht worden. Es habe keinen Hinweis darauf gegeben, dass die Entscheidung bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung fallen solle.

In der online zugänglichen Beschlussvorlage vom 17. März für die Gemeinderatsitzung am 23. März sei der Ortschaftsrat nicht als vorberatend geführt worden. Am 23. März wurde dann über den Sachverhalt im Gemeinderat entschieden.

"Die Zeit zwischen dem 21. Februar und dem 5. März hätte ausgereicht, um eine Entscheidungsvorlage in den Ortschaftsrat einzubringen, über die der Ortschaftsrat hätte abstimmen können", so die Mehrheit des Ortschaftsrats.

Gremium verzichtet auf rechtliche Schritte

Das Ergebnis hätte dem Gemeinderat als Grundlage seiner Entscheidung dienen müssen. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren, vermutlich ab dem 11. März, sei klar gewesen, dass die Beschlussvorlage in die kommende Gemeinderatssitzung eingebracht wird. "Die Nichteinbeziehung des Mietersheimer Ortschaftsrats war formal falsch", so das Gremium weiter.

Der Ortschaftsrat sehe in dem Vorgehen eine "wesentliche Verletzung der Ortschaftsverfassung". Er sehe in der Vorgehensweise der Verwaltung und der Zustimmung des Gemeinderats formalrechtliche Probleme, die eine Überprüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg rechtfertigen würden. Allerdings sei man mehrheitlich der Ansicht, diesen Weg nicht zu gehen.

Der Ortschaftsrat verweist darauf, dass laut Ortschaftsverfassung der Gemeinderat bei seinen Entscheidungen in wichtigen örtlichen Angelegenheiten die Meinung des Stadtteilgremiums berücksichtigen muss. Der Ortschaftsrat habe ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen. Er ist zu wichtigen, den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten vor der Entscheidung durch die zuständigen Gremien zu hören, betont das Gremium.

Weil noch kein Etat für 2020 vorliegt, gibt es derzeit nur eine vorläufige Haushaltsführung. In der Interimszeit darf die Verwaltung laut Gemeindeordnung nur dann finanzielle Leistungen erbringen, "zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist". Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass neue Stellen unter anderem für das Projekt "Erhalt des Wohnraums", die Verbundschule, für Kindertagesstätten geschaffen werden können. Grünes Licht gab es unter anderem für eine Reihe von Sanierungsarbeiten und für eine zusätzliche Abbiegespur zur B 415 am Fachmarktzentrum. Der Haushalt 2020 soll am 27. April eingebracht werden.

Mietersheim (red/sm). Hintergrund ist, dass der Gemeinderat am Montag mit knapper Mehrheit OB Ibert die Befugnis gegeben hat, einen Pachtvertrag für das "Haus am See" abzuschließen und den Wunsch des Pächters zu erfüllen, Parkplätze anzulegen (wir haben berichtet). "Damit umgehen die zustimmenden Gemeinderäte die Zuständigkeit der Mietersheimer Räte. Deren Zuständigkeiten bestehen in diesem Fall in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Vorberatung und der Abgabe einer Empfehlung an den Gemeinderat", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Ortschaftsräte.

Ob bei der Vorgehensweise der Verwaltung die beschriebene Dringlichkeit vorliege, bezweifelt der Ortschaftsrat. So habe am 21. Februar die Presse erstmals über ein Gespräch mit OB Ibert berichtet, bei dem es um neue Parkplätze auf dem Gelände des Seeparks gegangen sei. Damit solle das "Haus am See" für einen Pächter attraktiver gemacht werden. Die Ortsverwaltung habe daraufhin die Stadtverwaltung um nähere Informationen gebeten. Die Stadt habe geantwortet, dass ein Vertreter der Verwaltung im Anschluss an die nächstfolgende Sitzung des Ortschaftsrates Informationen geben wolle. Bei der Sitzung am 5. März hätten dem Ortschaftsrat keine Beschlussvorlagen zu dem Thema vorgelegen, weder für den öffentlichen noch für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Im Anschluss an die Sitzung habe ein Vertreter der Stadtverwaltung über das Thema informiert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine konkreten Terminvorgaben zur Beschlussfassung gemacht worden. Es habe keinen Hinweis darauf gegeben, dass die Entscheidung bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung fallen solle.

In der online zugänglichen Beschlussvorlage vom 17. März für die Gemeinderatsitzung am 23. März sei der Ortschaftsrat nicht als vorberatend geführt worden. Am 23. März wurde dann über den Sachverhalt im Gemeinderat entschieden.

"Die Zeit zwischen dem 21. Februar und dem 5. März hätte ausgereicht, um eine Entscheidungsvorlage in den Ortschaftsrat einzubringen, über die der Ortschaftsrat hätte abstimmen können", so die Mehrheit des Ortschaftsrats.

Gremium verzichtet auf rechtliche Schritte

Das Ergebnis hätte dem Gemeinderat als Grundlage seiner Entscheidung dienen müssen. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren, vermutlich ab dem 11. März, sei klar gewesen, dass die Beschlussvorlage in die kommende Gemeinderatssitzung eingebracht wird. "Die Nichteinbeziehung des Mietersheimer Ortschaftsrats war formal falsch", so das Gremium weiter.

Der Ortschaftsrat sehe in dem Vorgehen eine "wesentliche Verletzung der Ortschaftsverfassung". Er sehe in der Vorgehensweise der Verwaltung und der Zustimmung des Gemeinderats formalrechtliche Probleme, die eine Überprüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg rechtfertigen würden. Allerdings sei man mehrheitlich der Ansicht, diesen Weg nicht zu gehen.

Der Ortschaftsrat verweist darauf, dass laut Ortschaftsverfassung der Gemeinderat bei seinen Entscheidungen in wichtigen örtlichen Angelegenheiten die Meinung des Stadtteilgremiums berücksichtigen muss. Der Ortschaftsrat habe ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen. Er ist zu wichtigen, den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten vor der Entscheidung durch die zuständigen Gremien zu hören, betont das Gremium.

Mietersheim (red/sm). Hintergrund ist, dass der Gemeinderat am Montag mit knapper Mehrheit OB Ibert die Befugnis gegeben hat, einen Pachtvertrag für das "Haus am See" abzuschließen und den Wunsch des Pächters zu erfüllen, Parkplätze anzulegen (wir haben berichtet). "Damit umgehen die zustimmenden Gemeinderäte die Zuständigkeit der Mietersheimer Räte. Deren Zuständigkeiten bestehen in diesem Fall in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Vorberatung und der Abgabe einer Empfehlung an den Gemeinderat", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Ortschaftsräte.

Ob bei der Vorgehensweise der Verwaltung die beschriebene Dringlichkeit vorliege, bezweifelt der Ortschaftsrat. So habe am 21. Februar die Presse erstmals über ein Gespräch mit OB Ibert berichtet, bei dem es um neue Parkplätze auf dem Gelände des Seeparks gegangen sei. Damit solle das "Haus am See" für einen Pächter attraktiver gemacht werden. Die Ortsverwaltung habe daraufhin die Stadtverwaltung um nähere Informationen gebeten. Die Stadt habe geantwortet, dass ein Vertreter der Verwaltung im Anschluss an die nächstfolgende Sitzung des Ortschaftsrates Informationen geben wolle. Bei der Sitzung am 5. März hätten dem Ortschaftsrat keine Beschlussvorlagen zu dem Thema vorgelegen, weder für den öffentlichen noch für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Im Anschluss an die Sitzung habe ein Vertreter der Stadtverwaltung über das Thema informiert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine konkreten Terminvorgaben zur Beschlussfassung gemacht worden. Es habe keinen Hinweis darauf gegeben, dass die Entscheidung bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung fallen solle.

In der online zugänglichen Beschlussvorlage vom 17. März für die Gemeinderatsitzung am 23. März sei der Ortschaftsrat nicht als vorberatend geführt worden. Am 23. März wurde dann über den Sachverhalt im Gemeinderat entschieden.

"Die Zeit zwischen dem 21. Februar und dem 5. März hätte ausgereicht, um eine Entscheidungsvorlage in den Ortschaftsrat einzubringen, über die der Ortschaftsrat hätte abstimmen können", so die Mehrheit des Ortschaftsrats.

Gremium verzichtet auf rechtliche Schritte

Das Ergebnis hätte dem Gemeinderat als Grundlage seiner Entscheidung dienen müssen. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren, vermutlich ab dem 11. März, sei klar gewesen, dass die Beschlussvorlage in die kommende Gemeinderatssitzung eingebracht wird. "Die Nichteinbeziehung des Mietersheimer Ortschaftsrats war formal falsch", so das Gremium weiter.

Der Ortschaftsrat sehe in dem Vorgehen eine "wesentliche Verletzung der Ortschaftsverfassung". Er sehe in der Vorgehensweise der Verwaltung und der Zustimmung des Gemeinderats formalrechtliche Probleme, die eine Überprüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg rechtfertigen würden. Allerdings sei man mehrheitlich der Ansicht, diesen Weg nicht zu gehen.