Die größere Fläche des Stegmattensees ist ein reiner Natursee. Im kleineren Teil kann gebadet werden. Foto: Braun

Stadt weist auf Regeln hin. Es gibt keine Badeaufsicht. Wasserqualität wird überprüft.

Lahr - Menschen dürfen im LGS-See baden, Hunde dagegen nicht. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

"Die Stadtverwaltung freut sich, wenn der Stegmattensee künftig auch zum Baden genutzt wird", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Insgesamt habe das mit der Landesgartenschau neu entstandene Gewässer eine Größe von knapp 27 000 Quadratmetern. Die Wasserfläche sei durch den quer über den See laufenden Steg in zwei Bereiche geteilt. "Die größere Fläche soll als reines Naturgewässer nur die Seele erfreuen und darf nicht zum Baden genutzt werden", erläutert die Stadt. Die kleinere Fläche mit etwa 5500 Quadratmetern sei als Badestelle ausgelegt. Dort dürfe gebadet werden, aber dies erfolge auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht.

Das Wasser in diesem Bereich wird über einen Pflanzenfilter gereinigt, der nicht zum Spielen oder Begehen geeignet ist. Der See selbst werde nicht mit chemischen Desinfektionsmaßnahmen behandelt. "Deshalb muss die Stadtverwaltung auf das, wie bei allen Badeseen in der Umgebung nicht auszuschließende, erhöhte Risiko für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger hinweisen", heißt es weiter. Die Wasserqualität werde wöchentlich überprüft. "Alle Badenden und Besucher können mithelfen, die Wasserqualität zu erhalten", heißt es weiter. Es sollte selbstverständlich sein, dass vor dem Baden geduscht wird. Hunden dürfe kein Zugang zum Wasser, weder im Bade- noch im Naturteich, gewährt werden. Das Füttern von Wasservögeln sollte auch im Sinne der Gesundheit der Wasservögel unterlassen werden. Zur eigenen Sicherheit ist der Zugang nur über den gekennzeichneten Strandbereich erlaubt.

Das Programm

Die Stadtverwaltung hat diese Hinweise auch am See ausgeschildert. Im Sinne eines neuen und besonderen Freizeitangebots, das für alle ein Ort der Erholung bieten soll, bittet die Stadtverwaltung um die Beherzigung dieser Vorgaben.