Trotz "sorgfältiger polizeilicher Ermittlungen" ist das Freiburger Landgericht nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Archivfoto: Bender Foto: Lahrer Zeitung

Tote Künstlerin: Strafkammer erläutert Gründe für Freilassung des Ex-Partners / Beschwerde eingelegt

Rust/Freiburg. Die Wende im Fall der im Mai in Rust tot aufgefundenen Artistin geht auf ein unklares Obduktionsergebnis zurück: Das Landgericht Freiburg hat am Montag begründet, warum sich der 30-jährige Ex-Lebensgefährte und Showpartner der Getöteten nicht wegen Totschlags vor Gericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss der Strafkammer Beschwerde eingelegt.

In der Pressemitteilung der Gerichts wurden nun erstmals Details aus der Anklage öffentlich. Demnach werfen die Ermittler Reydi A. vor, die 33-jährige Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen auf dem Trailer-Platz des Euro-Parks – "vermutlich nach einer zuvor verbal geführten Streitigkeit über die künftige künstlerische Zusammenarbeit und der künftigen persönlichen Beziehung" – erstickt zu haben. Anschließend habe er die Leiche in Plastikfolie verpackt, mit Hantelgewichten beschwert und im Altrhein versenkt, wo sie am 18. Mai von zwei Anglern gefunden wurde.

Haftentschädigung gibt es nicht

Wie berichtet, kam der bislang Tatverdächtige am Freitag überraschend auf freien Fuß. Das Landgericht hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und die Untersuchungshaft aufgehoben. Zwar geht die Kammer "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass der 30-Jährige seine Ex-Freundin wie von der Staatsanwaltschaft vorgebracht im Wasser abgelegt hat. Allerdings hätten die "intensiven rechtsmedizinischen und toxikologischen Untersuchungen" keinen Anhaltspunkt zur Todesursache erbracht. Die Leiche hätte "überdies auch keine Anzeichen einer Gewaltanwendung" aufgewiesen. Zudem erkannte das Gericht trotz "sorgfältiger polizeilicher Ermittlungen" kein Motiv für die Tat. Eine Haftentschädigung versagte das Landgericht dem Beschuldigten derweil mit der Begründung, er habe sich durch die Beseitigung der Leiche selbst zum dringend Tatverdächtigen gemacht.

Die Staatsanwaltschaft bleibt unterdessen bei ihrer Auffassung, wie sie am Montag ebenfalls per Pressemitteilung wissen ließ: Man sei nach Prüfung des Gerichtsbeschlusses weiter der Ansicht, "dass die Verdachtslage die Durchführung einer Hauptverhandlung erfordert". Die Offenburger Kriminalpolizei habe "umfangreiche Ermittlungen" angestellt und den Sachverhalt – soweit möglich - sorgfältig aufgeklärt. Auf Nachfrage unserer Zeitung räumte Behördensprecherin Martina Wilke zwar ein, dass die rechtsmedizinische Untersuchung tatsächlich nicht zweifelsfrei ergeben habe, dass die Frau erstickt wurde. Allerdings werde Ersticken als Todesursache auch nicht ausgeschlossen. "In der Gesamtschau mit den weiteren Ermittlungen gehen wir weiter davon aus, dass sich die Tat wie von uns dargestellt zugetragen hat", so die Staatsanwältin. Man habe Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt. Wann darüber entschieden wird, ist unklar. Eine entsprechende Nachfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Zugelassen zur Verhandlung hat das Landgericht indes einen Unterpunkt der Anklage – den Vorwurf des sogenannten Computerbetrugs: Reydi A. soll dreimal Geld vom Konto der Toten abgehoben haben.