Die Effekte der Mehrwertsteuersenkung fallen bei verschiedenen Produkten unterschiedlich deutlich aus. Foto: Hoppe

LZ-Check: Mehrwertsteuersenkung stellt Händler vor Herausforderungen, Insbesondere Gasthäuser profitieren von Umstellung

Lahr - Das Konjunkturpaket des Bundesregierung verspricht eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer. Für viele Unternehmen bedeutet dies einen großen kurzfristigen Aufwand. Wie stemmen die Lahrer Unternehmen die Umstellung? Ob der morgendlichen Kaffee beim Bäcker auf dem Weg zur Arbeit oder das Feierabendbier – wofür man den jeweiligen Geldbetrag oft schon passend parat hat, soll ab heute billiger werden. So senkt sich die Mehrwertsteuer von den gewohnten 19 auf 16 Prozent. Aus der verminderten Mehrwertsteuer von sieben Prozent werden nur noch fünf Prozent. Das heißt konkret: Wer beispielsweise für sein Feierabend-Bier in der Kneipe bislang 3,20 zahlte, muss bis Herbst nur noch 3,12 Euro berappen. Doch neben "krummen" Preisen bringt die Umstellung auch einige andere Herausforderungen mit sich.

"Alle Händler haben damit zu kämpfen", sagt Susanne Krämer, Geschäftsführerin des "Lahr-Bio"-Frischmarkts in der Kaiserstraße. Die Umstellung der Kassensysteme sei aufwendig, sagt sie. "Und die Tatsache, dass man das Kassensystem dann nach wenigen Monaten direkt wieder rückgängig machen solle, bedeute gleich den doppelten Aufwand.

Restaurants profitieren sogar doppelt

Viele Geschäfte wie beispielsweise Lidl reduzierten ihre Preise sogar bereits eine Woche vor dem Inkrafttreten der offiziellen Regelung.

Gasthäuser wie der "Zarko" in der Schillerstraße hingegen profitieren von den ab heute geltenden Regelungen gleich in zweifacher Hinsicht. So gilt für Speisen der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der im Zuge des Corona-Konjunkturpakets auf fünf Prozent reduziert wird. Dies gilt bis zum Juni 2021.

Sowohl in der Bäckerei Dreher als auch bei Heitzmann in der Marktstraße kostet eine Brezel aktuell noch 78 Cent. Ob und um wie viel billiger die Brezel am Folgetag sein wird, konnte die Verkäuferin auf Anfrage nicht genau sagen. "Neue Schilder habe ich noch keine bekommen. Vielleicht zeigt sich die Steuersenkung dafür an anderer Stelle", vermutet sie. Die Mehrwertsteuersenkung muss jedoch nicht zwingend beim Endverbraucher ankommen. Für Verbraucher gilt zu beachten, dass für sie kein direkter Anspruch auf die Ersparnis besteht.

Auch sind die Händler nicht dazu verpflichtet, die neuen Preise bereits auf den Schildern auszuzeichnen, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erläutert. So können Händler beispielsweise den durch die Senkung entstandenen Betrag erst bei der Abrechnung an der Kasse abbuchen.

Manche Händler sehen die Steuersenkung auch als Chance. So zum Beispiel der Weltladen Esperanza in der Marktstraße.

Steuersenkung für wohltätige Zwecke

Dieser plant, die Mehrwertsteuersenkung für wohltätige Zwecke zu nutzen. So wolle man laut einem Flyer unter dem Motto "Fairwertsteuer" den Betrag, der durch die Mehrwertsteuer vom Preis wegfällt, an die Handelspartner in südlichen Ländern weitergeben. Bei einem Einkauf von 15 Euro seien es rund 30 Cent, die so zu Spendenzwecken abgeleitet werden würden, informiert der Flyer des Weltladens.