Zwei der vier Panzerknacker hat das Landgericht Offenburg bereits zu Haftstrafen verurteilt. Nun stehen ihre Komplizen vor Gericht. Foto: Archiv: Braun

Komplizen der bereits verurteilten Männer müssen sich verantworten

Sulz/Offenburg (red/web) - Zwei "Panzerknacker" stehen ab heute vor Gericht: Den beiden wird vorgeworfen, zusammen mit zwei Komplizen unter anderem den Geldautomaten der Sparkasse in Sulz gesprengt zu haben.

Vor der achten Großen Strafkammer des Landgerichts müssen sich die beiden Männer aus Italien unter anderem wegen des Vorwurfs des besonders schweren Diebstahls in zwei Fällen – davon in einem Fall als Versuch – und der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen sowie wegen Straßenverkehrs- und Raubdelikten verantworten. Dies teilt das Gericht mit.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich 2017 mit den beiden Komplizen zusammengeschlossen zu haben, um Geld von Banken zu erbeuten. Hierzu sollten die Geldautomaten der Kreditinstitute durch das Entzünden eines Gasgemischs gesprengt werden, um anschließend an das darin enthaltene Bargeld zu gelangen.

In Umsetzung dieses Tatplans sollen sich die beiden Angeklagten mit ihren Komplizen im Juni 2017 zu nachtschlafender Zeit zu dem Geldautomaten eines Bankhauses in Waldkirch begeben haben. In diesen hätten sie ein entzündliches Gasgemisch eingeleitet, um den Automaten "aufzusprengen". Da die Explosion den im Automaten befindlichen Tresor mit Bargeld nicht beschädigt habe, seien die Angeklagten unverrichteter Dinge vom Tatort geflüchtet. Sie hätten einen Schaden in Höhe von rund 45 000 Euro hinterlassen.

Anschließend sollen die Angeklagten in der selben Nacht mit ihren Komplizen zum Geldautomaten in Sulz gefahren sein, um dort einen zweiten Versuch zu starten. Dieses Mal wurde der im Automaten enthaltene Tresor auch beschädigt. Es entstand ein Schaden von 70 000 Euro am Automaten. Dazu sollen die Männer mehrere Geldkassetten mit Bargeld im Wert von knapp 53 000 Euro entwendet haben. Dann sollen sie zu viert in einem Fahrzeug geflüchtet sein.

Männer lieferten sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

Zwischenzeitlich vor Ort eingetroffene Polizeistreifen hätten sodann die Verfolgung des Tatfahrzeugs aufgenommen. Um die Verfolger abzuschütteln, habe unter anderem einer der Angeklagten sogenannte "Krähenfüße" (aus Baustahl gefertigte, spitz zulaufende Metallkrallen) auf die Fahrbahn geworfen, um die Polizeiautos durch Beschädigung der Reifen fahruntauglich zu machen. Der Angeklagte habe durch diese Maßnahme auch verhindern wollen, dass die Beute von der Polizei sichergestellt werde. Wie beabsichtigt, mussten infolge der eingetretenen Reifenschäden vier Streifenwagen die Verfolgung aufgeben. Anschließend hätten die Täter eine Polizeisperre in Lahr überfahren und schließlich das erheblich beschädigte Fluchtfahrzeug verlassen und ihre Flucht zu Fuß fortgesetzt. Die Beute hätten die Angeklagten mit ihren Komplizen geteilt.

Die zwei Angeklagten hatten sich nach ihrer Flucht 2017 zunächst nach Italien abgesetzt, wo sie auf der Grundlage von europäischen Haftbefehlen festgenommen und im Mai sowie Juni 2018 nach Deutschland überstellt wurden. Beide Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegten Taten im Wesentlichen eingeräumt.

Info: Erster Prozess

Den beiden Komplizen der nun Angeklagten ist bereits der Prozess gemacht worden. Ein 42-jähriger Mann wurde am 24. Mai 2018 unter anderem wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls, wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahls mit Waffen sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gegen einen 20-Jährigen hat die Strafkammer wegen dieser Taten auf eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren erkannt. Gegen die Entscheidung hat der Mann Revision eingelegt.