Jeder, der das Ortenau-Klinikum betreten will, ob Patient oder Besucher, muss sich vor dem Gebäude anmelden und sagen, ob er zuletzt in einem Corona-Risikogebiet war. Die Kontrolle übernimmt ein Sicherheitsdienst, hier mit Nicole Michailidis. Foto: Schabel

Gesundheit: Gäste im Lahrer Krankenhaus können sich auch über App registrieren

Lahr - Wenn Angehörige ins Krankenhaus müssen, ist das für die Familie meist ein Schlag. Während der Pandemie ist die Besorgnis noch größer. Denn unter welchen Umständen darf man den Erkrankten überhaupt besuchen?

Per App ins Krankenhaus

Das absolute Besuchsverbot im Ortenau-Klinikum Lahr zu Beginn der Pandemie hat sicher niemand vergessen, der davon betroffen war. Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern verwehrte man damals Familien oder Freunden, erkrankte Angehörige zu besuchen. Das hat sich mittlerweile geändert. Für Besucher, aber auch für Patienten gibt es allerdings Einiges zu beachten.

Um Zutritt zum Ortenau-Klinikum Lahr zu erhalten, müssen Besucher zuvor eine Registrierung der persönlichen Daten vornehmen, so eine Pressemitteilung. Das kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen. Entweder, Besucher melden sich am Empfang der Klinik an, wobei es zu Wartezeiten kommen kann, oder sie nehmen die Registrierung online per Smartphone-App vor.

Die Online-Registrierung erfolgt dann über die "OKapp" des Klinikums. Die neue Funktion "Besucherregistrierung" der App ermöglicht, so die Mitteilung, sich schnell und ohne Wartezeit anzumelden.

Covid-19-freie Patienten: Ein Besucher pro Tag

Wer Patienten besuchen möchte, kann sich am Tag des Besuchs in der App anmelden und erhält als Antwort einen sogenannten QR-Code auf sein Mobiltelefon. Dieser wird am Empfang der Klinik ausgelesen und ermöglicht den sofortigen Zutritt zum Haus. Um die Funktion "Besucherregistrierung" nutzen zu können, müssen Besucher die aktuellste Version der "OKapp" auf ihrem Smartphone installieren.

Die Besucherdaten werden zwecks der Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten 28 Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes ist das Ortenau-Klinikum Lahr dazu verpflichtet, die Daten von Besuchern zu erheben, um bei einer eventuell später nachgewiesenen Corona-Neuinfektion eines Besuchers Kontaktpersonen benachrichtigen zu können.

Wie aus der Mitteilung hervorgeht, darf jeder Covid-19-freie Patient pro Tag eine Person empfangen, und zwar von 15 bis 18 Uhr. Die Besuchspersonen können täglich wechseln. Weiterhin ist der Empfang des Besuchers nur im Patientenzimmer erlaubt. Wie bisher müssen Besucher in der Klinik einen professionellen Mundschutz tragen, der bei Bedarf am Eingang erhältlich ist.

Für Covid-19-Patienten beziehungsweise isolierte Verdachtsfälle gilt weiter das Besuchsverbot – mit Ausnahmen insbesondere für sterbende Patienten, informiert die Pressemeldung. In diesen Fällen kontaktiert der zuständige Stationsarzt die engsten Angehörigen und lädt diese zum Besuch ein.

Schnelltests sind geplant

Krankenhäusern in Risikogebieten empfiehlt das RKI, Schnelltest für Bewohner, Beschäftigte und Besucher zur Verfügung zu stellen. "Im Ortenau-Klinikum Lahr erarbeiten wir aktuell ein Konzept für Schnelltests und haben dafür notwendige Gerätschaften angeschafft", so Pressesprecher Christian Eggersglüß. Patienten und Klinikpersonal würden dann vorrangig behandelt werden.