Für die Metzgerei Winterhalter und die Angestellte Nadja Specht ändert sich mit dem neuen Gesetz zur Arbeitszeiterfassung nichts. Sie nutzen weiterhin den vom Chef traditionell erstellten Einsatzplan. Foto: Sadowski Foto: Lahrer Zeitung

Arbeit: Neues EU-Gesetz zur Zeiterfassung / Für Lahrer Betriebe ändert sich nichts

Zukünftig müssen Unternehmen in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. In Lahr haben die neuen Vorschriften für Unternehmen und Geschäfte bislang keine größeren Auswirkungen.

Lahr. Für Hildegard Arenz, Inhaberin vom "Elsäßer Hof" in Kappel-Grafenhausen, ist das Thema zur Arbeitszeiterfassung nicht neu. "Wir mussten das vorher schon schriftlich dokumentieren", sagte sie auf Anfrage unserer Zeitung. Zum Jahresbeginn haben sie sogar ein elektronisches Erfassungssystem installiert. In den ersten vier Wochen notierten sie sich parallel noch schriftlich die Arbeitszeiten, nur um sicherzugehen, dass das System richtig funktioniert.

Gastronomie muss Arbeitszeiten festhalten

Seit der Mindestlohn-Debatte vor zwei Jahren müssen Gastronomiebetriebe sowieso schon ihre Arbeitszeiten dokumentieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Angestellte nicht mehr als vertraglich geregelt, arbeiten. Andreas Feißt, Vorsitzender des Kreisverbands Lahr der Dehoga, des Berufsverbands der Hoteliers und Gaststättenbesitzer, sieht für die Zukunft die Gefahr eines "bürokratischen Mehraufwands".

Die Umstellung auf eine elektronische Erfassungsmethode bringt laut Feißt zudem Vorteile mit sich. So sparen die Arbeitgeber in Zukunft mehr Zeit, da alles bereits vom System festgehalten wird. In welcher Weise die Gastronomen die Arbeitszeiten dokumentieren, bleibt jedem selbst überlassen, so Feißt.

Die Metzgerei Winterhalter in Lahr setzt beispielsweise auf den traditionellen Einsatzplan. "Wir befolgen den Plan, wie der Chef uns eingeteilt hat", erklärt Angestellte Nadja Specht. Ein elektronisches Verfahren gibt es in der Metzgerei bislang nicht.

Keine Auswirkungen hat das neue Gesetz auch bei der Firma Leser in Lahr. "Seitdem ich in der Firma bin, haben wir eine elektronische Kompletterfassung", berichtet Geschäftsführer Ralf Leser. Mittlerweile ist er seit etwa 20 Jahren im Betrieb. Er und seine Mitarbeiter müssen morgens und abends stempeln. Raucher stempeln zudem jede weitere Unterbrechung. Die Mittagspausen sind davon ausgenommen, da diese automatisch im System erfasst werden.

In gewerblichen Bereichen, wie bei der Firma Vogel-Bau, herrscht eine Dokumentationspflicht, erläuterte der Geschäftsführer Bernd Kopf. In stationären Betrieben wie Kieswerken etwa, müsse gestempelt werden. Auf Baustellen dagegen fertigt ein Polier täglich Lohnstundenberichte an. Diese setzen sich aus der Start- und Endzeit sowie der Mittagspause zusammen.

Im technisch-angestellten Bereich reichen die Mitarbeiter ihre Stunden monatlich selbstständig ein. "Gerade in den Bereichen, in denen Mitarbeiter ausgenutzt werden, finde ich das sehr gut", freut sich Kopf über das neue Gesetz.

Erheblich einfacher bei der Zeiterfassung hat es Michael Schmiederer, Geschäftsinhaber des Modehaus Schmiederer und Vorsitzender der Werbegemeinschaft. Durch die geregelten Öffnungszeiten gestaltee sich der Prozess "relativ problemlos". In Lahr dokumentieren die knapp 20 Angestellten ihre Zeiten selbst. "Jeder Mitarbeiter bestätigt am Ende des Monats mit seiner Unterschrift, dass er seine notierten Stunden abgeleistet hat", erklärt er. Das alles geschehe auf Vertrauensbasis, so Schmiederer. Aufgrund der geregelten Öffnungszeiten sei das aber nicht sonderlich schwer, da die Mitarbeiter erst dann arbeiten können, sobald das Gebäude geöffnet ist.

Im Arbeitsalltag werden Arbeitszeiten entweder schriftlich oder elektronisch erfasst. Inzwischen können Angestellte mithilfe eines Smartphones und einer App die Dauer ihrer Tätigkeit selbst festhalten. Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit der "BMAS-App" Arbeitnehmern diese Möglichkeit an, bequem per Tastendruck ihre Arbeit zu verwalten.