Stehen bald nur noch Nummern auf den Klingeln? Foto: dpa

Datenschutz : In der Debatte um das Entfernen von Türklingelschildern beziehen Lahrer Firmen klar Stellung

Lahr - Sind das die Blüten der seit Mai gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? In der Diskussion steht, ob künftig Türklingelschilder anonymisiert oder gar abmontiert werden müssen. Sind dies doch personenbezogene Daten, die es zu schützen gelte, heißt es. Lahrer Wohnbauunternehmen, der Mieterschutzbund sowie die Deutsche Post halten dies für nicht anwendbar und sehen überdies den Datenschutz im Allgemeinen torpediert.

Hintergrund ist, dass sich in Wien ein Mieter – berufend auf die DSGVO – über die Namen auf Türklingelschildern beschwert hat. Die Folge: An allen städtischen Wohnungen in Wien werden jetzt die Namenschilder entfernt. Knapp 220 000 Wiener verlieren somit vorerst den Namen auf den Klingeln. Zwar dürfen Klingelschilder nicht ohne Zustimmung der Betroffenen mit einem Namen versehen werden Datenschützer sehen hier aber keinen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der DSGVO.

Befeuert hat die Debatte daraufhin, die viele für reine Panikmache beim Thema Datenschutz halten, der Eigentümerverband "Haus und Grund". Er empfahl seinen etwa 900 000 Mitgliedern, die Namen auf Schildern bei vermieteten Wohnungen zu entfernen. Seine Befürchtung: Mieter könnten klagen, weil ihr Name an der Tür ihre Privatsphäre störe. Die hiesige Haus und Grund hält indes nichts davon. n Haus und Grund Offenburg /Lahr: Jürgen Brinkmann, Vorsitzender des Eigentümerverbandes: "Vermieter dürfen weiterhin die Namen auf den Klingeln stehen lassen." Hier gebe es keine juristische Anwendung. "Gerade auch für die Zustellung der Post und für Rettungsdienste ist der Name auf den Klingeln absolut notwendig."

>  Städtische Wohnbau: Ähnlich sieht das auch Guido Echterbruch von der Wohnbau. "Es gibt eine klare Aussage der Bundesdatenschutzbeauftragten dazu. Diese besagt, dass die Klingelschilder Namen haben dürfen. Damit ist für uns das Thema erledigt", sagt der Geschäftsführer. Er bewertet die ganze Debatte überhaupt ohnehin für "überzogen".

>  Mieterbund Offenburg/Lahr: Deutlichere Worte findet der Vorsitzende des Mieterbundes Rainer Wünsch: "Das ist Nonsense, ein Unding. Unsere Juristen sagen eindeutig, dass man zur Erfüllung von sämtlichen Verträgen den Namen auf Klingelschildern benötigt."

>  Deutsche Post/Rettungskräfte: "Wir benötigen für die Zustellung grundsätzlich eine eindeutige Postanschrift, da wir nicht auf Verdacht zustellen", erklärt die Post. Es gebe aber bereits Fälle, in denen Klingelschilder keinen Namen enthielten. "Sollte ein Klingelschild und damit der betreffende Empfänger gar nicht zuzuordnen sein, geht die Sendung an den Absender zurück." Rettungskräfte und Polizei seien davon noch mehr betroffen, da es hier um Leben oder Tod gehen könne.

> Umfrage: Was sagen die Besucher der Lahrer Innenstadt zum Thema? Die LZ hat nachgefragt.