Die Parksituatuion in der Eichrodtstraße ist einem Unbekannten offensichtlich ein Dorn im Auge. Foto: Gieger

Unbekannter hängt Zettel an Autos. Stadt sieht keinen Handlungsbedarf

Lahr - Nicht nur zur Chrysanthema scheinen in der Innenstadt Parkplätze Mangelware. Bei der Parkplatzsuche sind Autofahrer daher oftmals erfinderisch. Ein Unbekannter stört sich daran und verteilt selbstgedruckte Zettel gegen Gehwegparken.

"Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß STVO §12 (4). Ab hier Gehweg." Selbstgedruckte DIN A 4-Zettel mit dieser Aufschrift hängen von Zeit zu Zeit hinter den Scheibenwischern der auf dem Gehweg parkenden Autos in der Eichrodtstraße sowie weiteren Stellen im Innenstadtbereich. Durch die Aneinanderreihung von mehr als 30 A’s ist zudem eine Linie gezogen, die mit großer Detailtreue genau so hinter dem Scheibenwischer ausgerichtet wurde, dass sie parallel zur Bordsteinkante verläuft. Ein zweites Motiv, das auch als Aufkleber an Laternen in der Innenstadt hängt, besagt: "Parke nicht auf unseren Wegen." Darunter sind die Symbole für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer gedruckt. Ein Hinweis auf den Verfasser des Zettels ist dabei nicht zu erkennen.

Auch der Stadt ist die Thematik bekannt. "Unser Gemeindevollzugsdienst hat uns berichtet, dass eine unbekannte Person offensichtlich schon seit Jahren auf diese Art und Weise auffällig wird und mit selbst geschriebenen Zetteln auf das Gehwegparken aufmerksam machen will. Wir haben keinen Anhaltspunkt, wer diese Person ist. Wir sehen aber auch keine strafbare Handlung im Verteilen dieser Hinweiszettel", heißt es auf Anfrage.

Zettel im Grundsatz richtig, aber nicht im Sinne der Behörde

Auch wenn es "nicht im Sinne der Behörde ist", wie Alexander Ell vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr sagt. Allerdings sei der Inhalt des Zettels "vom Grundsatz her richtig". Denn das Parken auf Gehwegen ist nur dann zulässig, wenn eine explizite Markierung es erlaubt. Dies ist in der Eichrodtstraße aber nicht der Fall.

Auf eine Sanktion der dortigen Gehwegparker verzichtet der Gemeindevollzugsdienst dennoch. Grund ist die nicht einheitliche Situation in den Stadtteilen, im Ortschaftsrat Reichenbach fand ein grundsätzliches Gehwegverbot keine Zustimmung. Dementsprechend wende die Stadt in der Innenstadt das "Opportunitätsprinzip" an, sagt Ell und spricht von einer Ermessensentscheidung: Solange auf dem Gehweg für Passanten eine "Restfläche von 1,20 Meter" bleibe, sehe die Stadt derzeit von einem Bußgeld ab.

Der Arzt Hartwig Boetticher, der in der Eichrodtstraße seine Praxis hat, empfindet die Zettel, die "seit Jahren" immer wieder verteilt werden, als lästig. "Ich muss sie häufig wegräumen", berichtet der Mediziner und findet, dass auch bei parkenden Autos noch genug Platz für Fußgänger sei. Er selbst parke zwar immer in der Garage, Autos von Angestellten von ihm seien allerdings auch schon mit Zetteln bedacht worden. Wer dahinter stecke, wisse er aber auch nicht. Auch wenn er immer wieder mal Ausschau halte, wie er sagt.

Konkrete Schritte, um den Unbekannten ausfindig zu machen, unternimmt die Stadt übrigens nicht, wie Ell berichtet. Sollte man ihn durch Zufall bei der Verteilung seiner Zettel erwischen, würde man ihn lediglich zu einem Gespräch einladen.

Info: Bußgelder

Seit dem 1. März 2018 werden in Lahr eigentlich 20 Euro für Gehwegparken an unmarkierten Stellen fällig. Wird jemand durch das parkende Fahrzeug behindert, soll das sogar 30 Euro kosten. Durch das Opportunitätsprinzip drückt der Vollzugsdienst jedoch an der ein oder anderen Stelle ein Auge zu.