Der Abstand stimmt: Peter Weiß (von links), Martin Feger, Peter Erhardt und Andreas Feißt informierten im Grünen Baum über neue Lockerungen für die Gastronomie. Foto: Baublies

Corona: Dehoga nimmt Stellung zur Wiederöffnung der Gastronomie, Wirte hoffen auf Verständnis

Lahr - Wie schwer haben die coronabedingten Schließungen die Gastronomen in Lahr und Umgebung getroffen? Das sei noch nicht klar. Fest steht aber, dass nun mit der Wiedereröffnung viel von den Gästen abhänge.

Sechs Personen brauchen drei Tische für den Mindestabstand 

Im Garten des Restaurants "Grüner Baum", das Martin Feger betreibt, zeigt sich am Samstag ganz praktisch, was die erste vorsichtige Öffnung ab Montag, bedeutet. Sechs Personen – Bundestagsabgeordneter Peter Weiß (CDU), sein Mitarbeiter sowie Andreas Feißt, Martin Feger, Peter Erhardt vom Deutschen Hotel- und Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und einen Pressevertreter – benötigen im Garten drei Tische, nur um den Mindestabstand einzuhalten. Masken waren an der frischen Luft nicht notwendig.

Die Vertreter des Dehoga stellten gleich zu Beginn des Gesprächs fest, dass an den strengen Kontaktverboten von Bund und Land aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen kein Weg vorbei geführt habe. "Das Virus hat niemand erfunden", erklärte Erhardt, "da kann also niemand etwas dafür." Einig waren sich alle drei, dass in der Zukunft viel von den Gästen abhängen werde. Man müsse auf deren Verständnis rechnen, wenn zum Essen, beim Betreten des Restaurants oder beim Gang auf die Toilette eben alles etwas umständlicher sein werde.

Verbesserung der Finanzlage könnte lange dauern

Ein Lichtblick, ergänzten Feißt und Feger, sei aber das der Abhol- und Lieferservice der Lahrer Gastronomen bisher gut angenommen wurde.

Wie stark die Schließungen der Hotels und Gaststätten in den vergangenen Wochen jeden der etwa 150 Mitgliedsbetriebe des Dehoga in und um Lahr treffen werde, könne derzeit niemand genau sagen. Es gebe Optimisten, die schätzen, dass die Gastronomen in etwa 18 Monaten wieder dastehen würden, wo sie vor der Krise standen. Pessimisten denken da eher an einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren, sagte Erhardt. Daher seien alle drei mehr als erleichtert, dass die Gastronomie, wenn auch jetzt zunächst mit deutlichen Einschränkungen, ab heute, Montag, wieder ihren Betrieb aufnehmen können.

Kleinere Wirtschaften könnten weiterhin geschlossen bleiben

Allerdings, das betonte Feißt, gebe es unter den Mitgliedern im Kreisverband einige, die auch jetzt erst weiter abwarten würden, zum Beispiel kleinere Wirtschaften, für die eine mögliche Öffnung – jetzt und mit den nie bestrittenen Einschränkungen – schlicht mit zu hohen Personalkosten oder anderem Aufwand verbunden seien.

Ein Lob gab es vonseiten der Gastronomen an die Politik, was die Absenkung der Mehrwertsteuer den Gastronomen an echten Vorteilen bringen würde. Der Vorteil, dass auf Speisen bis in das kommende Jahr weiterhin der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhoben wird, sei sicher wichtig. Was das aber insgesamt für jeden einzelnen Gastronomen bringen werde, müsse die Zukunft zeigen. Warum aber fragten die Vertreter der Dehoga, wird diese Änderung auf die Speisen aber nicht auch auf Getränke angewandt?

Abstandsregeln sind unbedingt zu beachten

Gäste müssen vor dem Besuch einer Gaststätte eine Reservierung tätigen. Zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung erheben und verarbeiten Betreiber mit Einver-ständnis der Gäste die Kontaktdaten. Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Körperkontakt soll vermieden werden.

Tische sollen im Abstand von mindestens 1,5 Metern angeordnet werden. Gäste dürfen nur auf zugewiesenen Sitzgelegenheiten Platz nehmen.

Das Personal muss die Gäste vor Betreten der Gaststätte über Reinigungsmöglichkeiten informieren und auf die Verpflichtung zur Nutzung hinzuweisen. Der Kontakt zu den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Soweit möglich sollen die Beschäftigten einen Servierwagen nutzen.

Die Bezahlung soll möglichst ohne Bargeld erfolgen. Beschäftigte müssen bei Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sich kontinuierlich an weitere strenge Hygienemaßnahmen halten.