Lahr - Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte in Baden-Württemberg dürfen ab heute wieder vollständig öffnen. Es gibt aber Auflagen. Für die hiesigen Gastwirte bedeutet das sowohl Hoffnung als auch Ungewissheit. Das lange Pfingstwochenende steht an, die Menschen freuen sich auf ihre Freizeit.

Viele Fragen bleiben ungeklärt

Nach wochenlangem Stillstand in der Coronavirus-Krise hatten sich die Betriebe auf diesen Tag vorbereitet – die Öffnung soll nun wieder Leben in die Hotellerie bringen und die Rückkehr zur Normalität einleiten. So zumindest die Hoffnung der Betreiber. Mit Essensdiensten hielten sich viele während des Shutdowns am Leben. Ob das Geschäft allerdings wieder so brummt wie zuvor, ist ungewiss.

Beim "Löwen" sind die Vorbereitungen in vollem Gange. Tische werden positioniert, Desinfektionsmöglichkeiten bereitgestellt. Doch trotz aller Maßnahmen trübt eine latente Sorge die Vorfreude der Belegschaft. "Es gibt noch einige Unklarheiten", erzählt Inhaber Dimidrios Charelas. "Beispielsweise wissen wir zwar, dass ein Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einzuhalten ist, jedoch ist nicht klar, ob dies von Tisch zu Tisch oder von Stuhl zu Stuhl gilt. Auch haben wir noch keine Vorgaben erhalten, ob wir auch Buchungen über 24 Stunden anbieten dürfen." Trotzdem freue er sich natürlich auf die Rückkehr seiner Gäste.

Unterschiedliche Regeln für Hotels und Restaurants 

Andreas Faißt, Vorsitzender des Lahrer Dehoga-Ortsverbandes, betont, dass für Gastronomie und Hotellerie verschiedene Regeln gelten. "Sobald ein Betrieb Speisen anbietet, sind entsprechende Regeln der Verordnung für Speisebetriebe zu befolgen. Für das Hotel-Gewerbe gelten Verordnungen wie die hygienische Zimmerübergabe oder das Tragen von Masken am Empfang. "Grundsätzlich ist es gut, dass die Hotels den Betrieb wieder aufnehmen dürfen", ist sich Faißt sicher. "Aber die Buchungslage erholt sich nur sehr langsam." So erwarte er zwar über die Sommerferien und in den ersten Herbstmonaten ein saisonales Hoch, aber ob dies unter den aktuellen Umständen auch so eintreffen werde, sei ungewiss. Zwar gebe es bereits wieder erste Buchungen, jedoch sei es noch zu früh, um verlässlich abschätzen zu können, wie schnell sich alles erholt. "Durch die geschlossenen Grenzen und den ebenfalls lange geschlossenen Europa-Park hat der Tourismus in der Region stark abgenommen. In diesem Jahr werden wir vermutlich nicht mehr über 30 bis 50 Prozent unseres ursprünglichen Umsatzes kommen", so der Vorsitzende des Lahrer Dehoga-Ortsverbands.

Eine konkrete Verordnung der Landesregierung liegt vor. Diese regelt unter anderem das Aufstellen von Desinfektionsmöglichkeiten und Hinweisschilder im Eingangsbereich. Buffets seien aus Hygiene-Gründen nicht mehr möglich. Für die gastronomischen Angebote in Hotels wie die Ausgabe von Frühstück gelten die gleichen Vorschriften wie für Restaurants. Die Betreiber müssen laut der Verordnung Daten ihrer Gäste erheben und speichern, um diese ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber den Gesundheitsämtern oder der Polizeibehörden vorlegen zu können. Die Daten sind vier Wochen später zu löschen.

"Es muss weitere Unterstützung von Seite der Politik geben. Sonst sind nach der Krise ein Drittel der Hotelbetriebe weg vom Markt", so Faißt.

Info: Außenbereich

Einem Beschluss des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs nach dürfen Bars und Kneipen in Baden-Württemberg ab Samstag, 30. Mai, ihre Außenbereiche wieder bewirtschaften, sofern die geltenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dieser Gerichtsbeschluss ist jedoch nicht auf Diskotheken oder Shisha-Bars übertragbar.