Den zweiten Angeklagten hat das Amtsgericht freigesprochen. Foto: Braun

27-Jähriger wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Eifersucht als Motiv

Lahr - Zwei 27- und 28-jährige Männer aus dem Ortenaukreis sollen einen 27-Jährigen im Juli 2017 auf der Toilette einer Lahrer Discothek angegriffen und ihm anschließend den Fluchtweg versperrt haben. Vor dem Amtsgericht Lahr wurde der 27-jährige Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Sein 28-jähriger Freund, der wegen Beihilfe angeklagt war, wurde freigesprochen. Dabei stellten die beiden Täter den Sachverhalt ganz anders dar. Der 27-jährige Angeklagte gab an, dass der Geschädigte ihn grundlos auf der Toilette angegriffen und niedergeschlagen habe. Um sich zu wehren, habe er "blind nach oben geschlagen". Auch sein 28-Jähriger Freund sagte, dass er einen Angriff des Geschädigten lediglich abgeblockt, diesem aber nicht bewusst den Weg versperrt habe.

Etwas anders gab das Opfer den Tathergang wieder. Bereits im Vorfeld habe der 27-jährige Angeklagte dem Geschädigten mit Textnachrichten gedroht, erzählt er. Als er den 27-Jährigen schließlich auf der Toilette des Lahrer Nachtklubs traf, wäre die Situation schnell eskaliert. Der Angeklagte habe ihn sofort beleidigt und anschließend auf den Oberkörper des Geschädigten eingeschlagen.

Wehrlos wegen der heruntergelassenen Hose

Da dieser mit heruntergelassener Hose am Pissoir stand, konnte er sich nicht wehren. "Er hat es ausgenutzt, dass ich da wehrlos stehe mit der offenen Hose", sagte der Geschädigte. Der 28-jährige Mittäter soll ihm anschließend den Weg aus der Toilette versperrt haben. Der Angeklagte versuchte sich zu rechtfertigen. Da der Geschädigte der neue Partner seiner Ex-Freundin sei und Umgang mit der gemeinsamen Tochter hatte, sah er das Kindeswohl gefährdet, erklärte er.

Die 27-jährige Ex-Freundin des Angeklagten erzählte, dass es bereits im Vorfeld Reibereien mit den Angeklagten gegeben habe. Anfang 2017 habe er sie und den Geschädigten dann ohne begründeten Verdacht beim Jugendamt gemeldet. Für die 27-Jährige ist seine Eifersucht ein Motiv für die begangene Tat.