Verhandlung: Angeklagter gesteht Körperverletzung / Amtsgericht verurteilt 32-Jährigen zu 5400 Euro

Das Lahrer Amtsgericht hat am Mittwoch einen 32-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Angeklagt waren ein Biss, Beleidigung und Widerstand gegenüber Polizeibeamten – laut Richter kam er mit einem "Warnschuss" davon.

Lahr. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, gab die Tat ohne Wenn und Aber zu. Auch die Aussage zweier Polizeibeamter war insgesamt schlüssig. Eine Besonderheit waren seine Angaben zum Hintergrund des Angeklagten.

Im Juli waren zwei Beamte wegen einer "tätlichen Auseinandersetzung" zum "Biermichel" in die Lahrer Innenstadt gerufen worden. Den Verursacher des Streits entdeckten die Beamten dann in der Nähe der Kirche St. Peter und Paul. Beim Versuch, die Personalien festzustellen, habe sich der Mann gewehrt und habe die Beamten unflätig beschimpft, so der Vorwurf. Erst als eine zweite Streife zu Hilfe gekommen war, habe man den Störenfried auf das Lahrer Revier befördern können.

Der erste Beamte, der als Zeuge aussagte, bestätigte die Aussagen, die der Beschuldigte zur Sache gemacht hatte. Nur den "Biss in einen Finger", der angeklagt war, vergaß der Beamte bei seiner Aussage. Als Tim Richter, der am Lahrer Amtsgericht die Strafprozesse leitet, aufgrund des Protokolls nachhakte, ergänzte der Zeuge, dass er – wie in so einem Fall üblich – Schutzhandschuhe getragen habe. Einen Versuch zu beißen habe es tatsächlich gegeben, aber eine Verletzung sei dadurch nicht entstanden.

Auch einem gezielten Schlag ins Gesicht des Beamten habe es nicht gegeben. Der Zeuge erklärte hier, dass diese angeklagte "vorsätzliche Körperverletzung" im Zuge der Rangelei zustande gekommen sei. Die geschwollene Lippe des Beamten sei bei der Vernehmung nicht mehr von Bedeutung gewesen. Eine zweite Beamtin bestätigte das. Der Angeklagte sei aggressiv gewesen – wohl aufgrund seiner Trunkenheit. Ausfälle seien aber nicht zu erkennen gewesen.

Jonathan Schröteler als Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte die Anklage – "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung" – mit "öffentlichem Interesse" begründet.

Der Angeklagte hat, erklärte er, aufgrund "hoher Schulden und vielen Fehlern" in seiner Vergangenheit, kein eigenes Einkommen. Zur Sache sagte der gelernte Schlosser aus, dass er sein Gehalt komplett an seinen Arbeitgeber abgetreten habe und nur ein Taschengeld in Höhe von 80 Schweizer Franken bekommen würde.

Staatsanwalt fordert höhere Geldstrafe

Es gehe auch um eine Sorgerechtsstreit und die Besuchserlaubnis bei zwei Kindern mit der "Noch-Ehefrau". Das Einkommen vor dieser Pfändung bezifferte der Angeklagte mit etwa 1900 Euro.

Zur Person ergänzte der Angeklagte, dass er seit Ende des vergangenen Jahres keinen Alkohol mehr trinke und seit Anfang des vergangenen Jahres auch keine Drogen mehr nehme. Er gab an, dass er aufgrund der Geburt seines dritten Kindes mit einer neuen Partnerin nach dem Streit, der verhandelt wurde, sich vorgenommen habe, sein Leben deutlich zu ändern. Als der Beamte seine Aussage gemacht hatte, stand der Angeklagte auf und bat den Polizisten mit Handschlag um Entschuldigung. Eine Verurteilung zu der immer noch hohen Geldstrafe bezeichnete Richter als "letzten Warnschuss". Staatsanwalt Jonathan Schröteler hatte in seinem Plädoyer einen höheren Tagessatz gefordert.

Der Angeklagte habe – in einem anderen Fall, aber in diesem Gerichtssaal – so etwas Ähnliches schon einmal erzählt, erklärte Richter in seiner Urteilsbegründung. Da aber das Geständnis und die Reue gerade aufgrund der neuen Situation, der Geburt des Kindes und eine neue Partnerschaft, für den Angeklagten sprechen würden, beließ es Richter bei der Geldstrafe.