Für den demolierten Wohnwagen sollte die Versicherung 12 000 Euro zahlen, doch sie weigerte sich. Daraufhin landete der Fall vor Gericht. Symbofoto: Polizei Foto: Lahrer Zeitung

Gericht: Zwei Männer aus Lahr verurteilt / Bremsleitung durchtrennt, um Versicherung zu täuschen

Offenburg/Lahr (red/jöb) Zwei Männer aus Lahr mussten sich wegen versuchten Versicherungsbetrugs mit einem Autounfall verantworten. Einer bekam eine Geldstrafe, einer sechs Monate Haft auf Bewährung. Das berichtet das Landgericht Offenburg. Die dortige vierte Strafkammer des Landgerichts hat ein voriges Urteil des Lahrer Amtsgerichts bestätigt. Gegen das Lahrer Urteil hatten die Männer Berufung eingelegt.

Wie bereits das Amtsgericht Lahr ging auch die vierte Strafkammer nach der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme davon aus, dass die beiden Angeklagten im Mai 2016 bewusst einen "Verkehrsunfall" herbeiführten, um den entstandenen Schaden gegenüber einer Autoversicherung betrügerisch abzurechnen.

Zu diesem Zweck habe einer einen alten Pkw für 100 Euro gekauft und diesen absichtlich in Lahr gegen einen Wohnwagen des zweiten Angeklagten gesteuert. Dieser Wohnwagen war auf die Frau des zweiten Angeklagten zugelassen. Nach dem Unfall hatten sie die Bremsleitung des hinteren rechten Rads des Autos durchtrennt, um gegenüber Dritten ein Bremsversagen vorzutäuschen und den Unfall "plausibel" zu machen. Daraufhin sei die Polizei für eine Unfallaufnahme verständigt worden.

Die Wohnwagen-Besitzerin forderte dann von ihrer Versicherung vergeblich Zahlungen in Höhe von etwa 12 000 Euro für den Schaden an ihrem Wohnwagen. Die Versicherung verweigerte eine Regulierung, da der Unfall absichtlich herbeigeführt worden sei. Eine Zivilklage der Wohnwagenbesitzerin blieb ohne Erfolg.

Gegen einen Angeklagten verhängte die Strafkammer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung; der zweite Angeklagte wurde mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen belegt. Die Höhe der Tagessätze wurde nicht bekannt.