Der Inhaber des "Hanfnah"-Geschäfts in der Kaiserstraße, Tobias Pietsch, muss sich seit Dienstag am Amtsgericht Freiburg wegen des Handels mit CBD-Cannabisblüten verantworten Foto: Archiv

Justiz: Tobias Pietsch muss sich wegen Handels mit CBD-Cannabisblüten vor Freiburger Gericht verantworten

Lahr - "Ich finde es grundsätzlich falsch, für ein nichtiges Vergehen, wenn es denn eins war, so hart bestraft zu werden", sagt der Lahrer Tobias Pietsch.

Ladenbesitzer steht vor Gericht 

Der Inhaber des "Hanfnah"-Geschäfts in der Kaiserstraße muss sich seit Dienstag am Amtsgericht Freiburg wegen des Handels mit CBD-Cannabisblüten verantworten (wir haben berichtet). Dem Lahrer droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.

Rückblick: Im Januar 2019 durchsuchte die Polizei zwei der drei Läden des 36-Jährigen in Lahr und Freiburg.

Dabei beschlagnahmten die Beamten vier Kilogramm Nutzhanfblüten-Produkte im Wert von 25 000 Euro. Die Ermittlungen, die zur Durchsuchung führten, wurden "aufgrund vorliegender Anzeigen aufgenommen", so die Staatsanwaltschaft Freiburg.

Von wem die Anzeigen gestellt wurden, dazu wollte Martina Wilke von der Staatsanwaltschaft keine Angaben machen. Sie bestätigte jedoch, dass keine Anzeige gegen den Lahrer Laden vorliege.

Prozessauftakt verläuft für Pietsch "angenehm"

Den Prozessauftakt bezeichnete Pietsch als "eine angenehme Gesprächsgrundlage". Auch deshalb, weil das Gericht zum Ergebnis gekommen sei, dass sich zumindest niemand an den Produkten des Angeklagten berauscht hätte, erklärt er.

Verspürt der 36-Jährige Angst wegen des Prozesses, der jetzt begonnen hat? Nein, sagt er, auch weil er "extrem großen Zuspruch" bekomme. "Mir war aber schon unwohl, als ich das erste Mal dort vorne im Gericht saß", beschreibt er seine Gefühlslage.

Öffentliche Informationen im Vorfeld bekannt gegeben

Der Inhaber des "Hanfnah"-Geschäfts spricht von einem "komplizierten" Fall. Auch deswegen war es ihm wichtig, bereits im Vorfeld des Prozesses die Öffentlichkeit zu informieren: Am Wochenende veröffentlichte er eine fast siebenminütige Video-Botschaft auf Facebook.

Im Film geht Pietsch auf die Razzien im vergangenen Jahr ein, bei denen in den sichergestellten Produkten ein durchschnittlicher THC-Wert von 0,11 festgestellt worden war.

Auf den THC-Gehalt kommt es an 

Rechtlich gesehen stellt das noch keinen Verstoß dar, denn: Der Verkauf von Produkten mit Cannabidiol (CBD), dem man in der Medizin positive Wirkungen bescheinigt, ist legal, solange der Gehalt des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unter 0,2 Prozent liegt.

Ist der Gehalt jedoch höher, betreibt man als Verkäufer laut Gesetz gewerbsmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln.

Einige Produkte werden nicht als Beweismittel aufgeführt 

Unklar sei für Pietsch weiterhin auch, warum etwa Hanfblüten-Teeprodukte von der Durchsuchung in seinen Geschäften unberührt blieben, obwohl sie "biologisch und rechtlich exakt dasselbe sind". Der Lahrer spricht von rechtlicher "Willkür".

Unternehmer bekommt einen Förderpreis 

Einen pikanten Beigeschmack bekommt der Fall zudem, da der 36-Jährige fast zeitgleich zur Durchsuchung seiner Geschäfte im Frühjahr 2019 von der Stadtverwaltung im Rahmen der Verleihung des Gründerpreises einen mit 1000 Euro dotierten Förderpreis erhielt.

Der zweite von insgesamt drei Prozesstagen findet am Dienstag, 12. Mai, statt.