Foto: Symbolbild: Oliver Berg/dpa

Lahr/Freiburg (sad). Der dritte Prozesstag am Amtsgericht Freiburg gegen Tobias Pietsch,

Lahr/Freiburg - Der dritte Prozesstag am Amtsgericht Freiburg gegen Tobias Pietsch, Inhaber des Geschäfts "Hanfnah", hat am Dienstag neue Einblicke gewährt.

"Hanfnah"-Geschäftsführer steht vor Gericht 

Ein Gutachter bewertete den therapeutischen Nutzen der Produkte. Der 36-Jährige muss sich wegen des Handels mit CBD-Cannabisblüten verantworten. "Das Gutachten ist für mich sehr zufriedenstellend gelaufen", berichtete Pietsch im Anschluss an die Verhandlung.

Staatsanwaltschaft plädiert auf Bewährungsstrafe 

Nach dem Gutachten plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, Pietschs Verteidiger auf Freispruch. "Die Richterin hat nicht den Eindruck gemacht, als sei bereits eine Entscheidung gefallen", gab sich der "Hanfnah"-Besitzer kämpferisch.

Alles sei weiterhin offen. Im Falle einer Verurteilung will Pietsch auf alle Fälle Revision einlegen. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.