Foto: Symbolbild Büttner/dpa

Justiz: Lahrerin wird zu Geldstrafe verurteilt

Lahr - Eine fast gewöhnliche Situation ist im Sommer 2020 im Ernetpark eskaliert. Eine junge Frau beleidigte zwei Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts mit Worten und Gesten, wofür sie sich jetzt vor dem Lahrer Amtsgericht verantworten musste.

Die Frau hielt sich mit einem frei laufenden Hund in der Anlage auf, woraufhin die beiden KOD-Mitarbeiter, ein Mann und eine Frau, sie auf die dort gültige Leinenpflicht aufmerksam machten. Dafür setzte es dann Beleidigungen, die Hundehalterin sagte "Verpisst euch" zu beiden und "Sie Nille" zum männlichen KOD-Mitarbeiter. Damit war der Fall noch nicht erledigt, kurze Zeit später kam die Angeklagte auf einer Straße in der Nähe mit ihrem Auto den beiden KOD-Kräften entgegen, die jetzt ebenfalls in einem Auto saßen. Die Frau habe ihr Auto verlassen, ihren Ausweis auf die Scheibe des Kfz der Streife geknallt und versucht, die Tür an der Fahrerseite aufzumachen. Das misslang. Danach zeigte die Hundehalterin der KOD-Mitarbeiterin, die auf der Beifahrerseite saß, den ausgestreckten Mittelfinger. Ein Zeuge, der auf der Straße auf dem Weg zur Arbeit war, beobachtete diese Geste.

Die Angeklagte, eine alleinerziehende Mutter, zeigte vor Gericht Reue. Das Ganze war ihr peinlich, sie bat die beiden KOD-Mitarbeiter um Entschuldigung. Sie könne sich allerdings nicht mehr genau an den Vorfall erinnern, sagte sie zur Sache aus. Ihre Rechtsanwältin und sie erklärten aber, dass sich der Vorfall angesichts der präzisen Zeugenangaben wohl schon so ereignet haben müsse.

Die Frau gab an, dass sie neben dem Hund, der sehr alt sei und daher nicht angeleint war, ihr Kleinkind im Auge behalten musste. Als das Kind "Richtung Ausgang" weglief, habe sie die Streife in Uniform als Bedrohung angesehen und überreagiert.

Der dritte Zeuge, der den "Stinkefinger" beobachtet hatte, erklärte, dass die Angeklagte und die beiden KOD-Mitarbeiter auf der Straße in eine "Art Diskussion" verwickelt gewesen seien, die "sicher nicht freundlich war".

Reue der Angeklagten wirkt sich auf Urteil aus

Die Anwältin der Angeklagten hatte bereits bei der Aussage ihrer Mandantin gefragt, ob das Gericht das Verfahren angesichts der weißen Weste der Angeklagten nicht einstellen könne. Die Juristin bat um "Gnade vor Recht" für ihre Mandantin, denn die habe sich zuvor nichts zuschulden kommen lassen. Das lehnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ab.

Richterin Raffaela Sinz verurteilte die arbeitslose Frau letztlich zu einer Geldstrafe von 320 Euro. Streifenbedienstete müssten gegen diese Art Übergriffe geschützt werden, begründete sie, weshalb die Anklage nicht fallengelassen wurde. Bei der Höhe der Geldstrafe blieb Sinz noch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Damit honorierte sie die gezeigte Reue der Angeklagten.