Kein Urteil vor dem Lahrer Amtsgericht Foto: Symbolbild

Angeklagter soll Osteuropäer nach Deutschland gefahren haben. Zeuge fehlt bei Verhandlung

Lahr (bau) - Das Verfahren gegen einen Schleuser ist vor dem Lahrer Amtsgericht ohne Urteil zu Ende gegangen. Tim Richter, der in Lahr die Strafprozesse leitet, stellte das Verfahren – vorläufig – ein. Der einzige Zeuge, der wie der Beschuldigte aus Moldawien stammt, war nicht erschienen. Sein Aufenthaltsort muss zunächst festgestellt werden.

Der 46-jährige Angeklagte lebt seit 2016 in Lahr, ist verheiratet und hat einen 16-jährigen Sohn. Er arbeitet als Kraftfahrer oder auf dem Bau und verdiene 2000 Euro netto im Monat, teilte er mit. Da der Mann kaum Deutsch spricht, übersetzte eine Dolmetscherin. Laut Julius Pieper, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte auf einer Fahrt von Moldawien nach Berlin gegen die Zahlung von 100 Euro eine Person mitgenommen haben, obwohl er wusste, dass der Mitfahrer keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat.

Der Beschuldigte gab zu, dass er einen Wagen von Deutschland nach Moldawien überführt habe, um ihn dort zu verkaufen. Er habe dann eine Mitfahrgelegenheit gesucht, um wieder nach Hause zu kommen. Das stellte die Verteidigerin, Irene Thomas, durch eine Nachfrage klar. Dann wurden die Aussagen des Mannes unübersichtlich. Es habe Grenzkontrollen bei der Einreise nach Rumänien und Ungarn gegeben. Er habe sich mit dem Besitzer des Kleinbusses bei der Fahrt abgewechselt, wobei insgesamt acht oder neun Personen im Fahrzeug gewesen seien.

Der geladene Zeuge mit derzeit unbekanntem Aufenthaltsort hatte vorab zu Protokoll gegeben, dass der Angeklagte und der Besitzer sowie sechs weitere Menschen mitgefahren wären. Auf Nachfrage des Richters nannte der Beschuldigte neun Personen. So viele hätten in dem Fahrzeug Platz gehabt.

Die Passagiere wären nach und nach innerhalb Deutschlands ausgestiegen. Allerdings vermochte der Angeklagte sich an keinen genauen Ort oder einen Zeitpunkt dafür erinnern. Er habe nicht darauf geachtet und auch keinen Kontakt zu den Passagieren gesucht, die Russisch und Rumänisch gesprochen hätten. Der Angeklagte selbst hat sowohl die moldawische als auch die rumänische Staatsangehörigkeit.

Der Richter verlas das Protokoll des Zeugen, der ausgesagt hatte, dass der Beschuldige "selbstverständlich Geld" für die Fahrt bekommen habe. "Umsonst macht niemand etwas." Der Angeklagte machte da erneut nur ungenaue Angaben. Er blieb aber bei seiner Version der Ereignisse: Im Prinzip habe er nur nach einer Mitfahrgelegenheit zurück nach Deutschland gesucht und, da er die erforderliche Fahrerlaubnis besitze, den eigentlichen Fahrer teilweise am Steuer abgelöst.

Richter beschloss, das Verfahren vorerst einzustellen und den oder die Zeugen der Fahrt suchen zu lassen. Dem stimmten beide Parteien zu.