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Justiz: 28-Jähriger wird immer wieder beim Fahren ohne Führerschein erwischt / Keine Reue vor Gericht

Lahr - Drei Fahrten ohne Führerschein hat das Amtsgericht mit acht Monaten Freiheitsstrafe geahndet. Der Verurteilte war in der Vergangenheit bereits mehrfach ohne Führerschein hinterm Autosteuer erwischt worden, daher fiel das Urteil so deutlich aus.

Tim Richter, der in Lahr die Strafprozesse leitet, folgte mit dem Urteil am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, der Forderung von Vanessa Himmelsbach. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte die Strafe ohne Bewährung gefordert – verbunden mit einem Fahrverbot. Richter sah in seiner Urteil aber von der geforderten Sperre ab.

Laut dem Schuldspruch soll der 28-jährige Angeklagte im November 2017 zweimal ohne Führerschein ein Auto gesteuert haben, im Mai dieses Jahres ein drittes Mal. Die Fahrt im Mai hat der Angeklagte am ersten Verhandlungstag gestanden, die Fahrten im November stritt er dagegen bis zuletzt ab. Allerdings war er von Zeugen identifiziert worden, die ihn Anfang November bei der Postfiliale und dann Ende November im Kreisverkehr in der Rheinstraße als Fahrer verschiedener Autos erkannt hatten. Die erste Zeugin war eine Polizistin, die beobachtet hatte, wie der Beschuldigte bei der Post in ein Auto stieg und wegfuhr. Das Fahrzeug gehörte ihm.

Der selben Beamtin war der Angeklagte dann auch Ende November am Kreisverkehr an der Rheinstraße aufgefallen. Die Polizistin und ihr Kollege, mit dem sie auf Streife war, wendeten und verfolgten den Mann, fanden das abgestellte Fahrzeug einige Straßen weiter aber leer vor – mit noch heißer Motorhaube.

Im Mai geriet der Angeklagte in eine Polizeikontrolle, woraufhin er versuchte, "mit quietschenden Reifen" zu fliehen. Als er gestellt wurde, gab er sofort zu, dass er keinen Führerschein hat. Dazu sagte der Angeklagte jetzt, dass er einen Wagen vor dem Verkauf zur Probe fahren und "nur die Kupplung testen wollte". Die Fahrt stritt er nicht ab, den Fluchtversuch wollte er nicht begangen haben.

Der Angeklagte beschimpft Zeugen

Der zweite Verhandlungstermin war notwendig geworden, weil der Angeklagte am ersten Tag volle 90 Minuten zu spät gekommen war. Als Entschuldigung gab er eine starke Erkältung an: "Fieber, Schnupfen, Zahnschmerzen". Am zweiten Verhandlungstag, Prozessbeginn 12.15 Uhr, erschien er dann 15 Minuten zu spät. Die Aussagen der Zeugen unterbrach er mehrfach mit teils heftigen Tiraden.

Verteidiger Herbert Kutschera beantragte, dass man die Fotos, welche die Beamten an der Rheinstraße gemacht hatten, auf einer CD und nicht im Ausdruck als Beweismittel sichten sollte. Einwurf des Angeklagten: "Die Bilder sind unscharf." Daher plädierte Kutschera, für die Fahrt im Mai 2018, die der Angeklagte eingeräumt hatte, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zu verhängen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Tim Richter folgte allerdings dem Antrag Vanessa Himmelsbachs. Er habe keinen Zweifel, dass der Verurteilte alle drei Fahrten begangen habe. Der Mann hatte bereits zwei Monate wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem anderen Fall abgesessen. Daher sei klar, dass ohne die jetzt verhängte Strafe nicht mit einer Einsicht zu rechnen sei.

Als die Verhandlung bereits vorüber war, warf der Angeklagte dem Richter mit einer erneuten Tirade ein Fehlurteil vor. Kutschera erwiderte, dass der Prozess zu Ende, ein Befangenheitsantrag also nicht mehr möglich sei. Ein Einspruch habe innerhalb einer Woche schriftlich zu erfolgen.

Info: Eine Straftat

Wer ohne Führerschein Auto fährt, begeht nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes eine Straftat. Das Strafmaß hängt davon ab, ob eine Fahrlässigkeit vorlag. Sofern dies der Fall ist, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. In allen anderen Fällen sind eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe möglich. Auch dem Halter des Fahrzeugs droht eine Strafe, wenn er zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der nicht die nötige Fahrerlaubnis besitzt.