Privatfeier: Bürger fragen nach / Polizei genervt / Stadt erklärt

Lahr (jöb). Darf man in Lahr unterm Jahr Raketen steigen lassen? Diese Frage treibt seit dem Wochenende viele Bürger um. Im Ernet hatte es am Samstag ein Feuerwerk gegeben, weithin sicht- und hörbar. Das hatte Bürger veranlasst, bei der Polizei anzurufen. So viele, dass der Beamte am Telefon nur kurz angebunden geantwortet haben soll: Ja, ist erlaubt, Wiederhören! So berichten es LZ-Leser.

Auch bei der Stadt gab es schon am Wochenende zahlreiche Anrufe. Auf LZ-Nachfrage kam nun heraus: Das Feuerwerk wurde von einem Profi gezündet, der dies gewerblich macht, auch für Privatleute, wie in besagtem Ernet-Fall. Es soll sich um eine Geburtstagsfeier gehandelt haben. Der Profi habe, so die Stadt, eine Dauergenehmigung für solche Feuerwerke. Diese gelte auch in Coronazeiten. Das Feuerwerk sei ordentlich angemeldet worden. Auch sei die Firma auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen hingewiesen worden. Der Feuerwerker habe der Stadt zugesichert, die Regeln zu befolgen.

Wer ohne gekauften Profi unterm Jahr Raketen zünden will, hat Pech: Einzelerlaubnisse für das Abbrennen von Feuerwerk an Privatpersonen erteilt die Stadt grundsätzlich nicht. Solche Anfragen gebe es zahlreich, sie würden aber alle abgelehnt, teilt die Stadt mit. An Silvester und Neujahr sind private Feuerwerke jedoch erlaubt. Und die Stadt selbst möchte auf großes Bumm-Bumm etwa zur Chryanthema künftig verzichten.