Die Passanten in der Marktstraße achten darauf, sich nicht zu nahe zu kommen. Foto: Schabel Foto: Lahrer Zeitung

Seuchenbekämpfung: Polizei stellt nur wenige Verstöße fest / Geschäftsmann muss 500 Euro Strafe zahlen

Lahr . Samstagvormittag in der Innenstadt: Es ist viel weniger los als sonst an einem Wochenende. Und die wenigen Passanten, die trotz geschlossener Geschäfte und Gasthäuser noch unterwegs sind, halten gebührend Distanz voneinander.

Diesen Eindruck aus der Fußgängerzone bestätigt das Polizeipräsidium Offenburg auf Nachfrage für ganz Lahr: Die Polizisten hätten am Samstag und Sonntag in der Stadt lediglich "im einstelligen Bereich" Ordnungswidrigkeiten gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt; näher wollte das Präsidium die Fallzahlen nicht beziffern. Eine Ordnungswidrigkeit liegt zum Beispiel bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit vor.

Man habe in Lahr jedoch keine Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz registriert, so die Polizei. Eine Straftat stellt etwa ein Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung oder gegen das berufliche Tätigkeitsverbot dar. Auch wer "eine Party mit 50 Gästen" feiert, würde zurzeit eine Straftat begehen, verdeutlicht der Polizeisprecher.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) war am Wochenende in Lahr ebenfalls im Dienst, teilt die Stadt mit. Die Mitarbeiter würden bei ihren Kontrollgängen überwiegend auf Verständnis für die geltenden Regelungen stoßen. "Die meisten Passanten halten sich auch daran", betont Stadt-Sprecherin Ulrike Karl. Lediglich vereinzelte Verstöße gebe es, gegen die aber "sehr konsequent vorgegangen wird". So habe die Stadt sieben Verfahren eingeleitet, weil am Wochenende in Lahr gegen das Versammlungsverbot verstoßen wurde – die Betreffenden müssen jeweils 100 Euro Strafe zahlen.

Richtig teuer wird’s für einen Geschäftsinhaber, der seinen Laden aufmachte, obwohl er es wegen der Corona-Regeln nicht gedurft hätte: Statt Umsatz zu machen, hat er jetzt ein Bußgeld von 500 Euro zu bezahlen.

Die Stadt kündigt an, dass der KOD auch an den Osterfeiertagen die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren wird.