Die Fußbälle bleiben noch länger im Sack – die Spielpause wurde bis auf Weiteres verlängert. Dank einer Änderung in der Spielordnung ist nun auch eine Beendigung der Saison nach dem 30. Juni denkbar. Foto: Archiv Foto: Lahrer Zeitung

Fußball: Ausgesetzte Runde darf über den 30. Juni hinaus gehen / Corona-Zwangspause für unbestimmte Zeit

Was sich bereits im Laufe der Woche angedeutet hatte, wurde am Freitagvormittag offiziell bestätigt: Der Amateurfußball in Deutschland wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Das erklärte der Südbadische Fußballverband (SBFV) in einer Pressemitteilung. Bislang war der Spielbetrieb bis zum 19. April ausgesetzt. "Aufgrund aktueller Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden ist bereits jetzt abzusehen, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus noch nicht wieder Fußball gespielt werden kann", heißt es in der Mitteilung.

Frist von 14 Tagen

Damit die Vereine Planungssicherheit haben, werde man eine mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs "mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen" bekanntgeben. Für einen Abbruch, der von einigen Vereinen bereits gewünscht wurde, sei es jedoch noch zu früh, heißt es vom Verband. "Der organisierte Fußball steht zusammen und leistet selbstverständlich seinen Beitrag und unterlässt alles, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt. Wir werden weiterhin besonnen und mit Augenmaß handeln und sind uns unserer Verantwortung für die rund 3500 fußballspielenden Vereine in Baden-Württemberg bewusst", wird SBFV-Präsident Thomas Schmidt in der Mitteilung zitiert.

Am Freitag wurde dann auch vom Deutschen Fußballbund (DFB) der Weg für eine längere Saison freigemacht. "Der Grundsatz, dass ein Spieljahr zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet, ist für die nächsten 15 Monate aufgehoben", heißt es in einer DFB-Mitteilung. Wenn kein Abbruch gewollt ist, kann die Saison also auch in den Sommer hinein verlängert werden. Das Spieljahr 2020/21 könne "zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen", wird Rainer Koch, DFB-Vizepräsident Amateure, in der Mitteilung zitiert.

Andere Wechselfristen

Die Änderung in der Spielordnung hat auch Auswirkungen auf Wechselperioden- und fristen, die von den einzelnen Verbänden angepasst werden können, sollte sich Ende und Anfang der Spieljahre 2019/20 und 2020/21 verschieben", so die DFB-Mitteilung. Bereits unter der Woche hatte Thorsten Kratzner, Pressesprecher und stellvertretender Geschäftsführer beim SBFV, gesagt, dass der 30. Juni als Saisonende nicht unumstößlich ist. Durch die Anpassungen des DFB gewinnt also auch der SBFV an Flexibilität, um die derzeit ausgesetzte Runde sportlich zu beenden.

Lockerung bei Insolvenz

In dem Maßnahmenpaket des DFB wurde zudem das Vorgehen im Falle von Insolvenzen bei Vereinen gelockert. Für Vereine in der 3. Liga, der Männer-Regionalliga sowie für Teams in der ersten und zweiten Frauen-Bundesliga entfällt im Falle eines Insolvenzverfahrens der Punktabzug. Unterhalb dieser Spielklassen können die Landesverbände ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 abweichende Regelungen für ihre Spielklassen treffen. Eigentlich würde in einem solchem Fall die höchstklassige Mannschaft des Vereins als Zwangsabsteiger feststehen.