Spielplätze – hier der im Ernet-Park – dürfen wegen Corona nicht benutzt werden. Auch das wird strikt kontrolliert. Foto: Lübke

Corona-Verordnung: Stadt und Polizei kontrollieren strikt an öffentlichen Plätzen

Lahr - Wer gegen die Corona-Verordnung verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Corona-Verordnung weiterhin strikt eingehalten werden muss. Verstöße würden konsequent geahndet.

Konsequenz bei Verstößen - Einleitung von Bußgeldverfahren

"Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt und die Polizei gehen in Lahr sehr konsequent vor und leiten bei Verstößen gegen die Verordnung umgehend Bußgeldverfahren ein", betont die Stadt. Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes können seit dem 29. März mit hohen Bußgeldern geahndet werden, warnt die Stadt.

Dabei werde gerade der öffentliche Raum wie Parks, öffentliche Plätze und bekannte Treffpunkte verstärkt bestreift. Die Stadtverwaltung weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Regeln hin: "Diese sind unbedingt einzuhalten, um eine weitere schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden."

Strafe beträgt mindestens 100 Euro

Im öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr als zwei Personen oder der Kreis der Personen, die im eigenen Haushalt leben, aufhalten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis 1000 Euro belegt, mindestens jedoch mit 100 Euro.

"Für den Aufenthalt im öffentlichen Raum mit zu großer Personengruppe werden beim ersten Verstoß 100 Euro Bußgeld pro Person fällig", erläuterte Stadt-Sprecherin Ulrike Karl auf Anfrage der Lahrer Zeitung. Wird also eine dreiköpfige Gruppe erstmals erwischt, die beispielsweise aus einem Supermarkt kommt, müssen insgesamt 300 Euro berappt werden.

Auch private Versammlungen sind verboten

Außerdem macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass auch außerhalb des öffentlichen Raums Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten sind. Ausgenommen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen entweder in gerader Linie verwandt sind – also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder – oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Dies gelte beispielsweise für den häuslichen Bereich aber auch für Kleingärten oder ähnliches. Hier werden bei Zuwiderhandlung Bußgelder in Höhe von 250 bis 1000 Euro pro Person fällig.

Gewerbetreibende müssen ihre Einrichtungen schließen, außer sie dienen zur Versorgung der Bevölkerung, so die Stadt weiter. Bei Einrichtungen, die trotz Schließungsanordnung geöffnet haben oder gegen Auflagen zur Öffnung verstoßen, werden zwischen 2500 Euro und 5000 Euro pro Verstoß fällig.

Aufforderung zu Solidarität und Vernunft

"Allen muss klar sein, dass bei Verstößen gegen die Landesverordnung mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist", erklärt Oberbürgermeister Markus Ibert. "Ich fordere deshalb alle Lahrerinnen und Lahrer nochmals auf, sich solidarisch und vernünftig zu zeigen und die Vorschriften einzuhalten. Nur so können wir unser Gesundheitssystem entlasten und damit auch den vielen Mitarbeitern und Ärzten im medizinischen Bereich helfen", so der Oberbürgermeister.

Der Kommunale Ordnungsdienst geht verstärkt im gesamten öffentlichen Raum in einer Frühschicht ab 6 Uhr und in einer Spätschicht bis 23 Uhr auf Streife, sagte Stadt-Sprecherin Ulrike Karl der Lahrer Zeitung. Außerhalb dieser Zeiten nehme die Polizei Kontrollen vor. Kon- trolliert wird der gesamte öffentliche Bereich, auch immer wieder das LGS-Gelände.