Lahr - Für viele Händler hat das neue Jahr kompliziert begonnen: Die Bon-Pflicht und ein Sicherheitssystem für Verkaufskassen bringen auch neue Regeln und Verpflichtungen in Sachen Steuern mit sich. Bei der IHK machten sich jetzt Unternehmer dazu schlau.

Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe

"Schummeln bei den Steuern gilt nicht, trotzdem machen es viele". Mit diesen Worten leitete Christian Goede-Diedering am Donnerstag seinen Vortrag zur Bon-Pflicht im IHK-Gebäude in der Lotzbeckstraße ein. Jährlich würden allein in Deutschland Steuern in Höhe von mehreren Milliarden Euro hinterzogen. Um dem Steuerbetrug von Unternehmen vorzubeugen, hat die Bundesregierung zum 1. Januar die Einführung einer "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) für elektronische Kassen und die Bonpflicht beschlossen.

Wir erklären, was das genau bedeutet:

  • Das ist eine TSE: Hinter dieser Abkürzung steckt ein Datenträger, der in die Kasse gesteckt wird und alle Kassendaten aufzeichnet. Auf dem Bon erscheinen dann eine Reihe von Informationen und unten ein QR-Code, der aber nur vom Finanzamt ausgelesen werden kann. 
  • Kosten für eine TSE: Nicht jede Kasse ist mit dieser Neuerung nachrüstbar. Wenn die Kasse TSE unterstützt, muss es bis zum 30. September vorhanden sein. Die Kosten für eine Nachrüstung liegen zwischen 150 und 800 Euro. Falls das Sicherheitssystem nicht in die vorhandene Kasse integriert werden kann, gilt eine Schonfrist bis Ende 2022. Bis dahin müssen Unternehmer Geld in ein neues Kassensystem investieren. Doch Achtung: Die Regelung gilt nicht für PC-Kassen, denn diese sind jederzeit mit einer neueren Software ausrüstbar.
  • Einzelaufzeichnungspflicht: Alle Artikel, die über die Ladentheke laufen, müssen seit 2018 einzeln auf einem Bon ausgezeichnet sein. Ausnahmen sind Lebensmittel einer Warengruppe, etwa verschiedene Brötchen oder Eissorten. Auch Waren von Kleinstbetrieben, die einen Wert von rund zehn Euro nicht überschreiten, sind von dieser Pflicht befreit.

  • Kundendaten: Die Identität der Kunden müsste eigentlich ebenfalls aufgeschrieben werden: "Wenn ein Kunde beim Autohändler ein Fahrzeug kaufen möchte und ihm 45 000 Euro in bar auf den Tisch legt, muss der Verkäufer dessen Namen und Adresse aufschreiben", so Goede-Diedering. Aber auch hier gibt es einige Ausnahmen: Supermärkte beispielsweise müssten ihre Käufer natürlich nicht nach deren Namen fragen.
  • Bon-Pflicht: Kassen, die keinen elektronischen Bon erzeugen können, müssen diesen ausdrucken. Ansonsten kann der Unternehmer den Bon digital an seinen Kunden übergeben, beispielsweise in Form eines QR-Codes, einer E-Mail oder eines Fotos. "Die Belegausgabepflicht ist wichtig für die Finanzämter. Die Kassenhersteller hätten schon lange Software entwickeln können, haben aber bisher geschlafen", so Goede-Diedering.

Auch Detlef Leonhardt von der Fleischfirma Färber in Emmendingen hält die Bonpflicht für wichtig, sagt aber: "Wir müssen auf den elektronischen Bon setzten. Papier kann und darf nicht die Zukunft sein." Durch den QR-Code und die TSE-Daten wird der gedruckte Beleg länger – selbst beim Kauf von zwei Brötchen.

Info: Ländervergleich der Bon-Pflicht

Im internationalen Vergleich ist Deutschland spät dran mit der Bon-Pflicht. In Italien müssen Käufer ihren Bon im Umfeld von 100 Metern vorzeigen können. In Tschechien gibt es eine Bonlotterie, bei der jährlich Preise in Höhe von 2,5 Millionen Euro verschenkt werden. In Schweden nimmt fast kein Laden Bargeld an, hier läuft alles mit dem elektronischen Bon und Bezahlsystem.