Prozess: 36-Jährige aus Schwanau zu Geldstrafe verurteilt

Lahr (bau). Das Amtsgericht hat am Mittwoch eine Angeklagte aus Schwanau zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 36-Jährige war mit ihrem Lebensgefährten aneinandergeraten und hatte die zur Hilfe gerufenen Beamten – stark alkoholisiert – beschimpft. Außerdem versuchte sie, Gewalt gegenüber den Beamten anzuwenden.

Zur Sache sagte die Angeklagte, die auf einen Anwalt verzichtet hatte, dass sie sich an nichts erinnern könne. Sie sprach von einem "Filmriss" und bedauerte – auch gegenüber den Beamten – die Geschehnisse. Sie sei erst am nächsten Morgen im Polizeirevier wieder zu sich gekommen. Laut dem Blutalkoholtest hatte sie gegen 1 Uhr 2,87 Promille.

Kurz vor Mitternacht kam der Alarm "Häuslicher Streit in Schwanau", sagten vier Beamte des Lahrer Reviers aus. Die Tochter sei aus dem Fenster im Bad geklettert und habe ihre Großmutter im Haus informiert. Diese habe die Polizei gerufen. Die drei Männer und eine Frau fanden kurz nach Mitternacht in der Kellerwohnung die Frau liegend offensichtlich bewusstlos vor, mit einem "stark geschwollenen Gesicht und Hämatomen".

Versuchter Tritt in die Genitalien

Der Partner habe vor dem Haus die Schuld an dem Streit auf sich nehmen wollen. Die Polizeianwärterin habe mit der Tochter gesprochen, die bestätigt hatte, dass es diese Auseinandersetzungen immer wieder geben würde.

Als einer der Beamten die Angeklagte darüber informierte, dass man das Jugendamt einschalten müsse, sei die Frau förmlich ausgerastet. Die habe unflätig geschimpft und versucht, die Beamten in deren Genitalien zu treten. Beide Zeugen, die in der Wohnung geblieben waren, sagten aus, dass die Frau zwar stark alkoholisiert gewesen, aber ansprechbar gewesen sei. Das bestätigte die Polizeianwärterin. Auf der Fahrt habe die Frau, die inzwischen Handschellen anhatte und angeschnallt auf dem Rücksitz saß, die Polizeianwärterin weiter beschimpft. Die Angeklagte habe dann einen Kopfstoß gegenüber einem der Polizisten versucht.

Mit 90 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro blieb der Vorsitzende Tim Richter unter dem von Staatsanwalt Julius Pieper geforderten Strafmaß. Er hatte 120 Tagessätze zu je 30 Euro gefordert. Richter erklärte, dass er aufgrund des hohen Alkoholgehalts eine verminderte Schuldfähigkeit anerkenne. Eine Schuldunfähigkeit sei aber nicht zu erkennen. Für die Angeklagte spreche, dass sie eine feste Arbeitsstelle habe und jetzt in stabilen Verhältnissen lebe.