Lahr/Kippenheim - Kommt ein Nachtfahrverbot für Lastwagen in Reichenbach und Kuhbach? Die Stadt Lahr drängt mehr denn je darauf, das Regierungspräsidium indes bleibt bei seiner ablehnenden Haltung.

Im Moment haben die Reichenbacher und Kuhbacher Ruhe, wie unter anderem Kuhbachs Ortsvorsteher Norbert Bühler im Gespräch mit unserer Zeitung feststellt. Grund ist die laufende Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach: Für Lkw-Fahrer gibt es deshalb derzeit ein Fahrverbot über den Schönberg. Beim Kuhbacher Neujahrsempfang hatte Oberbürgermeister Markus Ibert davon gesprochen, dass es zumindest nachts auch nach den Bauarbeiten bei dieser Ruhe bleiben sollte.

>  Das fordert die Stadt: "Die Stadt Lahr verfolgt nach wie vor das Ziel, in Kuhbach und Reichenbach ein Lkw-Nachtfahrverbot einzurichten", beantwortete die Verwaltung eine Anfrage unserer Zeitung. Hierzu werden gegenwärtig weitere Informationen von Fachbüros eingeholt, so die Stadt weiter. Würde es etwas bringen, die B  415 zu einer Landstraße zu machen, um so den überregionalen Lkw-Verkehr zu unterbinden? "Eine Rückstufung der Bundesstraße hat aus Sicht der Stadtverwaltung keine Aussicht auf Erfolg", heißt es dazu schlicht aus dem Rathaus. Auch die Ortsvorsteher Norbert Bühler (Kuhbach) und Klaus Girstl (Reichenbach) bleiben bei ihrer Forderung nach einem Lkw-Nachtfahrverbot.

 > Das sagt das Regierungspräsidium: Bei der Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbots durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, der das Regierungspräsidium zustimmen müsste, müssten im Rahmen einer Ermessensentscheidung alle betroffenen Belange sorgfältig abgewogen werden. "Hierzu zählen etwa auch die Belange der Anwohner an den Straßen, die dann mit zusätzlichem Verkehr rechnen müssen", so die Behörde auf Anfrage unserer Zeitung.

Außerdem sei die "tatsächliche Verkehrsbestimmung/Widmung der Straße im betroffenen Zeitpunkt zu berücksichtigen". Eine Bundesfernstraße wie die B 415 diene gerade zur Aufnahme des überregionalen Fernverkehrs, betont das Regierungspräsidium: "Vor diesem Hintergrund kommt ein Lkw-Nachtfahrverbot hier in der Regel nicht in Betracht."

 > Diese Erfahrungen hat Kippenheim gemacht: Die Gemeinde Kippenheim hat seit der Jahrtausendwende auf der B 3 ein Nachtfahrverbot für Lkws. Der erhoffte Effekt habe sich nicht eingestellt, sagt Bürgermeister Matthias Gutbrod: "Die Belastung durch den Schwerlastverkehr ist nach wie vor immens." Der Rathauschef weiß, warum: "Als wir 2016 einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde erstellen ließen, hat man uns gesagt, dass Durchfahrtsverbote für Lastwagen auf Bundesstraßen äußerst selten seien und nur in Verbindung mit zahlreichen Ausnahmen angeordnet werden" (siehe Info). Die Folge: eine Aushöhlung der Regelung. Nach aktuellen Verkehrszählungen rollen täglich rund 500 Brummis durch den Ort, ein beträchtlicher Teil davon in den Nachtstunden. "Auch deshalb", sagt Gutbrod, "drängen wir seit Jahrzehnten vehement auf eine Umfahrung".  

> Das sagen Abgeordnete: Die Landtagsabgeordnete Sandra Boser (Grüne) fordert, die verkehrsgeplagte Route der B 415 durch Reichenbach und Kuhbach "möglichst unattraktiv zu machen". Weitere Tempobegrenzungen seien denkbar und auch das vielfach geforderte Nachtfahrverbot sollte als Ziel weiterverfolgt werden. Eine neue Trasse sei aus ihrer Sicht schwierig: "Da verschieben wir das Problem nur an eine andere Stelle." Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner kämpft schon länger für ein Nachtfahrverbot. Im März 2019 hatte er die Regierungspräsidentin aufgefordert, das Verbot einzurichten, weil insbesondere nachts der Lärm für die Anwohner unzumutbar hoch sei. Bärbel Schäfer hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, für eine Anordnung des Lkw-Nachtfahrverbots bestehe keine rechtlich tragfähige Möglichkeit.

Info: Ausnahmen für geräuscharme Lkw

Je nach Art und Umfang kann ein Lkw-Nachtfahrverbot in unterschiedlicher Weise verkehrsrechtlich angeordnet werden, informiert das Regierungspräsidium. So sei ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen möglich. Ausgenommen seien Personenkraftwagen und Busse. Dieses Verbot kann durch Zusatzzeichen hinsichtlich der Tonnagebeschränkung modifiziert werden. Ausgenommen werden könnten durch eine Beschilderung zum Beispiel der Anliegerverkehr, der Lieferverkehr und in begründeten Fällen "einzelne Antragsteller". Für geräuscharme Kraftfahrzeuge könne eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot erteilt werden, so das Regierungspräsidium. Das ist in Kippenheim der Fall. Auf der Beschilderung für das Lkw-Nachtfahrverbot an den Ortseingängen steht "GSL frei". Die Buchstaben G, S, L stehen für geräuscharme Kraftfahrzeuge.