Ein Autoverkauf wird vor dem Landgericht Offenburg verhandelt. Foto: Archiv Foto: Lahrer Zeitung

Gericht: Lahrer Firma soll unberechtigt BMW verkauft haben

Lahr/Offenburg. Einem ehemaligen Mitarbeiter einer Lahrer Autohandelsfirma wird vor dem Offenburger Landgericht vorgeworfen. ein unberechtigt erworbenes Auto verkauft zu haben. Der Fall soll sich im Januar vor zwei Jahren in Zürich ereignet haben. Der Lahrer soll einen in der Schweiz zugelassenen BMW 5 von einer in Zürich ansässigen Autowerkstatt zum Preis von 7 000 Schweizer Franken gekauft haben, obwohl dieses Auto eigentlich noch im Besitz einer Schweizerin gewesen war. Später habe er ihn über das Internet für 15 000 Euro weiterverkauft.

Der Sohn der Schweizerin hatte das Fahrzeug seiner Mutter in die Autowerkstatt zur Reparatur gebracht. Statt das Auto nach der Reparatur zurückzugeben, soll der Werkstattbesitzer kurzerhand das Auto an die Firma, wo der Lahrer tätig war, verkauft haben. Dabei habe der Schweizer Autoreparateur das eingenommene Geld behalten haben.

Nachdem der Autowerkstattbesitzer bereits von den Schweizer Behörden verurteilt wurde, fordert die Halterin des Autos nun von dem Lahrer Schadensersatz. Der Beklagte soll nämlich nach dem dubiosen Kaufgeschäft von vor knapp zwei Jahren mit der Kantonspolizei Zürich Kontakt gehabt haben. Der Lahrer sei dabei von einem Polizisten informiert worden, der auch als Zeuge nach Offenburg geladen worden ist, dass das Auto unberechtigterweise erworben wurde. Der Lahrer, der inzwischen nicht mehr bei der Firma arbeitet, da diese nicht mehr existent ist, sei gebeten worden, das Auto nicht zu verkaufen. Der Beklagte soll sich darüber hinweg gesetzt haben, und den Kaufpreis des PKW um knapp 2500 Euro herabgesetzt haben. Bereits wenige Tage sei das Auto verkauft worden.

Das Gericht sieht darin das Kernproblem. Er habe nicht verhindert, das unberechtigterweise erworbene Auto zu verkaufen, sagt der zuständige Richter Moll. Der Beschuldigte soll durch das Telefonat mit dem Schweizer Polizisten gewusst und versichert haben, dass er den BMW nicht verkaufe. Die Klägerin fordert nun, dass er der Lahrer den Wert des Fahrzeuges ersetzt, der nach wie vor bei 17 499 Euro liege. Der Lahrer Autoverkäufer "sieht nicht ein", den Schadensersatz zu bezahlen. Auch, weil er am Kauf nicht federführend beteiligt gewesen sein wolle. "Ich habe mich während des Kaufs um die Beladung des Autos auf unseren Anhänger gekümmert", sagt der Autohändler. Vielmehr habe sein damaliger Chef sich um den Vertragsabschluss gesorgt und auch den Vertrag mit der Autowerkstatt unterzeichnet. Der Beklagte argumentierte am Freitagnachmittag im gut gefüllten Sitzungssaal des Landgerichts, dass er nichts von der Herkunft des Autos gewusste habe. "Ich hatte keine Zweifel beim Kauf des BMW", sagte er.

Vergleich von 9 000 Euro wurde erneuert

Ferner meinte der Beklagte, man könne nicht ihn, sondern allenfalls seine Ex-Firma in Haftung nehmen. "Ich bin davon ausgegangen, dass beim Kauf alles korrekt ablief." Schließlich sei ihm der Fahrzeugausweis übergeben worden. Die gegnerische Partei sieht den Lahrer als Teilnehmer des Kaufs und daher solle dieser auch haften. Immer wieder kamen der Beschuldigte und sein Anwalt bei der dreistündigen Verhandlung auf den früheren Chef zu sprechen. "Ich war nur der Angestellte und konnte nichts verantworten. Man müsste meinen Ex-Chef dazu befragen", sagte der Autoverkäufer. Auch soll der Beklagte bereits einen Vergleich in Höhe von 9 000 Euro abgelehnt haben. Richter Moll hat beiden Parteien diesen Vergleich erneut angeboten. "Ich weise darauf hin, dass ein weiteres Prozessieren weitere Kosten verursacht", so Moll. Beklagter und Klägerin haben nun zwei Wochen Zeit, sich zu einigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gehe es weiter mit der Beweisaufnahme. Spätestens am 2. März soll eine Entscheidung verkündet werden.