Vor dem Offenburger Landgericht wurde unter Corona-Bedingungen verhandelt, mit Trennwänden zwischen den Verfahrensbeteiligten. Links ist der Angeklagte zu sehen. Foto: Achnitz

Macheten-Prozess: Lahrer ist wegen Drogenkonsums schuldunfähig / Einweisung­ für unbestimmte Zeit

Offenburg/Lahr - Am Ende waren sich die Beteiligten einig: Im Macheten-Prozess kann der Beschuldigte für seine Tat im Drogenrausch nicht verantwortlich gemacht werden. Er wird nun für unbestimmte Zeit in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Vor dem Landgericht Offenburg ist am Montag das Unterbringungsverfahren gegen einen Mann aus Lahr fortgesetzt worden. Der 43-Jährige soll in einem Hochhaus im Lahrer Westen einen Besucher mit einer Machete angegriffen und schwer verletzt haben. Während der Verhandlung war die Frage nach seiner Schuldfähigkeit in den Fokus geraten (wir berichteten).

"Cannabis-indizierte psychotische Störung"

Die Beweisaufnahme schloss mit der Vernehmung weiterer Zeugen und der Einbringung von Gutachten. Vor allem kam der Geschädigte zu Wort, der zum ersten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen war. Der 88-Jährige tritt im Prozess als Nebenkläger auf, konnte sich jedoch nur noch lückenhaft an das Geschehen am 11. Juli des vergangenen Jahres erinnern. Als er gegen 14 Uhr mit dem Schlüssel die Wohnung seiner "guten Bekannten" in der Kruttenaustraße betreten habe, sei der dort eingeschlossene, ihm unbekannte Mann mit einem Messer auf ihn losgegangen.

Das rechtsmedizinische Gutachten ergab, dass die zwei Zentimeter tiefe Stichverletzung am Bauch und die zehn Zentimeter lange Schnittwunde am Unterarm durch zwei Hiebe mit einer fast 40 Zentimeter langen Klinge entstanden seien.

Den Tatablauf schilderte der Geschädigte ähnlich wie die zuvor gehörten Zeugen. Der davon stark abweichende Bericht des Beschuldigten sei womöglich auf dessen Drogenkonsum vor der Tat zurückzuführen, sagte die psychiatrische Gutachterin. Gestützt auf forensisch-toxikologische Untersuchungen attestierte sie dem Mann auf der Anklagebank eine zum Tatzeitpunkt akute "cannabis-indizierte psychotische Störung".

Der in Lahr geborene Mann habe im Drogenrausch ein wahnhaftes Bedrohungs- und Verfolgungsszenario durchlebt, ausgelöst durch chronischen und exzessiven Konsum von Cannabis. Er habe an diesem Tag Stimmen gehört und sich von Menschen um sich herum bedroht gefühlt.

Auslöser sei der Drogenkonsum gewesen

Der Beschuldigte habe den Bezug zu seinem normativen Wertesystem verloren, sei während der Tat weder steuerungs- noch einsichtsfähig gewesen und deshalb schuldunfähig. "Auch Korrigierendes ist nicht mehr zu ihm durchgedrungen", stellte die Gutachterin fest. Am Ende musste ein Sondereinsatzkommando der Polizei eingreifen.

Die dauerhafte Erkrankung an einer paranoiden Schizophrenie wollte die Expertin aber nicht bestätigen. Auslöser für den Angriff mit der Machete sei der Drogenkonsum gewesen – wie wohl schon bei zwei früheren Körperverletzungen, für die der 43-Jährige einschlägig vorbestraft ist.

Rechtsanwältin Simone Hogenmüller wollte eine Unterbringung ihres Mandanten verhindern, da dies einen massiven Eingriff in dessen Freiheitsrechte bedeute. Der Staatsanwalt betonte dagegen den notwendigen Schutz der Allgemeinheit und des Angeklagten vor sich selbst.

Die Zweite Große Strafkammer folgte der Auffassung der Anklage und ordnete auf unbestimmte Zeit die Einweisung in den Maßregelvollzug an. Eine Aussicht auf Erfolg sei gegeben, die Maßnahme werde jährlich auf ihre Notwendigkeit überprüft, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kronthaler, der sich am Ende auch ganz persönlich an den Täter wandte. "Bitte nehmen Sie das Therapieangebot an", lautete sein Rat.

"Keine Strafe ohne Schuld"

Eine der wichtigsten Regeln des deutschen Strafrechts lautet: "Nulla poena sine culpa", zu Deutsch: Keine Strafe ohne Schuld. Nur, wer in der Lage ist, das Unrecht seines Handelns zu erkennen, darf auch dafür bestraft werden.

In Paragraf 20 des Strafgesetzbuchs ist die Schuldfähigkeit geregelt. Etwa für die Fälle, in denen der Täter infolge von Drogen- oder Alkoholkonsum so schwere Hirnschäden davongetragen hat, dass er nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann.