Vor dem Amtsgericht wird gegen einen Mann verhandelt, der einen Unfall gemeldet hatte, den es wohl nie gegeben hat. Foto: Symbolbild

Unfall war wohl eine Erfindung. Verfahren gegen Rentner vertagt

Lahr - Wann ist ein falscher Notruf eine Straftat und wann ist der vorgetäuschte Unfall ein Hilferuf? Um diese Fragen geht es im Kern bei einer Verhandlung vor dem Lahrer Amtsgericht.

Der Fall eines Angeklagten, Jahrgang 1952, seit 1999 Rentner, ist vor dem Lahrer Amtsgericht verhandelt und während der Beweisaufnahme vertagt worden. Der Mann hat 2008 ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und steht unter der Vormundschaft des Amtsgerichts.

Ein Urteil bei dem unstrittigen Notruf und seinen Folgen ist am Montag nicht gefallen. Der Richter vertagte den Fall, da andere, vergleichbare Anklagen gegen den Beschuldigten anhängig sind. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Der Fall wird aber vor dem Lahrer Amtsgericht fortgesetzt.

Der Angeklagte ist im Fall "Missbrauch von Notrufen" einschlägig bekannt. Verhandelt werden sollte diesmal ein in der Offenburger Notrufzentrale angenommener Anruf vom Dezember 2017.

Gegen den Angeklagten laufen mehrere Verfahren

Der Angeklagte hatte angegeben, dass er von einem "getunten, dunklen Kleinwagen" vor der eigenen Haustür angefahren worden sei. Ein Notarzt solle verständigt werden. Zwei Beamte des Lahrer Reviers fuhren in die Gemeinde, die in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt und wollten den Unfall zu Protokoll nehmen. Einer der Beamten sagte als Zeuge aus, dass er bereits ähnliche Fälle mit dem Beschuldigen erlebt habe, sich die Sachlage aber unvoreingenommen ansehen wollte. Der Beschuldigte sei unverletzt gewesen und habe drei Insassen und das Fahrzeug, das den Unfall verursacht habe, genau beschreiben können. Das Kennzeichen wusste der Mann aber nicht. Es folgte die Belehrung über den Missbrauch von Notrufen, die dann letztlich in den Sitzungssaal des Lahrer Gerichtes führte.

Der Beschuldigte erklärte zur Sache nur, dass er sich an diesen Vorfall, genauer an den vom ihm getätigten Notruf, nicht erinnern könne. An das Gespräch mit den zwei Beamten konnte er sich dagegen erinnern. Der Polizist ergänzte, dass der Beschuldige einen klaren und ruhigen Eindruck gemacht habe. Angesichts der fehlenden Verletzungen und aufgrund anderer Fälle dieser Art haben man Zweifel an der Aussage des Mannes gehabt.

Zur Person gab der Angeklagte an, dass er geschieden sei und zwei erwachsene Töchter habe, zu denen kein Kontakt bestehe. "Meine Exfrau hat die gegen mich aufgehetzt." Der Anwalt ergänzte, dass sein Mandant zwei Schwestern habe. Eine lebt in München, die andere in Oberweier, die für den unter Vormundschaft stehenden Beschuldigten sorgt.

Die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten wurde nicht mehr untersucht. Sein Anwalt hatte angekündigt, dass er trotz eines Gutachtens wegen anderer Fälle vom Oktober 2017 ein neues Gutachten beantragen würde. Die Staatsanwältin im Lahrer Gericht ergänzte nach einer Rückfrage mit der Offenburger Staatsanwaltschaft, dass es gegen den Beschuldigen andere, vergleichbare Verfahren geben würde. Daraufhin vertagte der Richter die Verhandlung. Die Aktenlage und eine mögliche Zusammenlegung der Fälle wird zuerst neu geprüft, bevor es zu einer weiteren Ladung kommen wird.