Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will eine naturschutzrechtliche Begutachtung, bevor mit den Planungen für den sechsstreifige Ausbau der A5 zwischen Freiburg und Offenburg begonnen wird. Nach Meinung der SPD-Angeordneten Sabine Wölfle und Johannes Fechner ist dieses Thema im normalen Planungsverfahren besser aufgehoben. Foto: Archiv: Baublies

"Das kann doch nicht sein"

Lahr - Wann beginnt die Planung für den sechsspurigen Ausbau der A 5? Die grün-schwarze Landesregierung ist weiter dagegen, mit den Planungen vor 2021 zu beginnen. Dafür hagelt es heftige Kritik von der SPD.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) mitgeteilt, dass der sechsstreifige Ausbau der Autobahn 5 zwischen Freiburg und Offenburg erst ab 2021 angestrebt wird. Dies sagte Hermann auf eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Wölfle, teilte Fechner mit. Wölfle und ihr SPD-Bundestagskollege kritisieren deshalb die Landesregierung heftig: "Es kann doch nicht sein, dass ein so wichtiges Verkehrsprojekt nahezu auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird."

Die Verkehrsbelastung auf der Rheintal-Autobahn habe erheblich zugenommen, so die Abgeordneten . Deshalb müsse für Pendler und Unternehmen gleichermaßen und auch im Sinne der Verkehrssicherheit die A 5 sechsspurig ausgebaut werden.

"Die von Verkehrsminister Hermann angekündigte naturschutzrechtliche Begutachtung kann man machen, besser wäre diese Prüfung aber im normalen Planungsverfahren aufgehoben", argumentieren Fechner und Wölfle. Ärgerlich sei vor allem, dass die Landesregierung unabhängig von der naturschutzrechtlichen Prüfung den Beginn der Planung für den A 5-Ausbau erst für 2021 anstrebe. Selbst wenn also diese naturschutzrechtliche Prüfung früher fertig werde, werde das Land erst 2021 mit den Planungen beginnen.

"Selbst der Planungsbeginn 2021 ist nach den wachsweichen Formulierungen von Verkehrsminister Hermann nicht sicher, da es keine feste Zusage gibt, sondern der Planungsbeginn für 2021 nur angestrebt wird." Dies ist Fechner und Wölfle "zu wenig für die Region", weshalb sie ihre Abgeordnetenkollegen zwischen Offenburg und Freiburg angeschrieben haben, damit eine überparteiliche Initiative gegenüber der Landesregierung aktiv wird für einen früheren Planungsbeginn.

Eine klare Absage erteile die Landesregierung zudem der Einrichtung von temporären Seitenstreifen, so Wölfle und Fechner weiter. Der Aufwand für die Planung zur Erlangung des Baurechtes würde nach Mitteilung von Herrmann den Kosten für die Planung des sechsstreifigen Ausbaus entsprechen und deshalb zeitlich nur unwesentlich schneller realisierbar als der angestrebte sechsstreifige Ausbau. Die Seitenstreifenfreigabe sei deshalb unverhältnismäßig, so Hermann.

Fechner hat zuletzt bei einem Redaktionsgespräch mit unserer Zeitung gefordert, dass nicht erst 2021 mit den Planungen für den Ausbau der A 5 begonnen wird. "Wenn es da kein befriedigendes Ergebnis gibt, müssen sich alle Beteiligten in der Region – Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften – zusammentun, um gemeinsam für einen früheren Planungsbeginn zu kämpfen", so Fechner. Ein späterer Planungsbeginn hätte Auswirkungen auf den Ausbau der Rheintalbahn, weil beide Projekte gleichzeitig über die Bühne müssen – schließlich soll die Trasse für das dritte und vierte Gleis parallel zur Autobahn verlaufen. Eine Verzögerung wäre wegen der Verkehrsprobleme in der Region sehr schlecht, so der Bundestagsabgeordnete.

Info: Planungsrecht

Im neuen Bundesverkehrswegeplan, der bis 2030 gilt, ist der sechsspurige Ausbau der Bundesautobahn 5 zwischen Freiburg und Offenburg nicht mehr unter der Rubrik "Vordringlicher Bedarf" ausgeführt. A 5-Ausbau rangiert jetzt in der Kategorie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht". Das Regierungspräsidium will die Planungen der Infrastrukturgesellschaft des Landes überlassen, die ab 2021 dafür zuständig ist.