Was Bürgermeister Bruno Metz (rechts) von Marion Gentges und Guido Wolf im November 2020 verkündet wurde, ist nach anderthalb Jahren nun in greifbare Nähe gerückt: die Schaffung einer Notarstelle in Ettenheim. Foto: Göpfert

Die Ettenheimer Notarstelle kann nun besetzt werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen diese abgelehnt. Der klageführende Notar hat angekündigt, das zu akzeptieren – und wünscht der neuen Kollegin alles Gute.

Ettenheim. "Das Bundesverfassungsgericht hat – ohne Begründung – die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der nächste Schritt wäre nun das Hauptsacheverfahren vor dem Oberlandesgericht mit anschließender Berufung zum Bundesgerichtshof. Ein solches Verfahren könnte Jahre dauern. Das möchte ich meiner künftigen Ettenheimer Kollegin nicht antun. Deshalb habe ich mich entschieden, die Klage zurückzunehmen", erklärt der bestehende Notar gegenüber unserer Zeitung. Damit ist der Weg nun frei für die Besetzung der Ettenheimer Notarstelle.

Dass die Klage abgelehnt wurde, bestätigt auch das Landesjustizministerium auf Nachfrage unserer Zeitung. Es sei am Mittwochmorgen vom Bundesverfassungsgericht darüber informiert worden, "dass am 12. Mai 2022 die von einem anderen Notar eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Dezember 2021 und vom 10. März 2022 nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Damit ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos", erklärt das Landesjustizministerium.

Streit dauerte fastanderthalb Jahre

Ein kurzer Rückblick: Ettenheim war schon einmal Notarssitz gewesen, hatte sein Amtsnotariat aber – genau wie etwa Kenzingen – im Rahmen der Notariats- und Grundbuchamtsreform 2018 verloren. Im Rahmen einer Nachjustierung aufgrund der "außergewöhnlich hohe Fallzahl in der Region" wie der damalige Landesjustizminister Guido Wolf erklärt hatte, habe man aber schließlich wieder eine Notarstelle in der Region schaffen wollen. Beim Bewerbungsverfahren hatte Ettenheim den Zuschlag bekommen. Diese gute Nachricht hatte Wolf der Stadt November 2020 in Begleitung der jetzigen Landesjustizministerin Marion Gentges überbracht.

Nachdem es in der ersten Bewerberrunde keinen Interessenten gegeben hatte, gab es in der zweiten im März gleich mehrere. Im Juli 2021 wurde dann jedoch beim Oberlandesgericht Stuttgart von einem Konkurrenten ein Eilrechtsschutzantrag gegen die Schaffung der Stelle gestellt. Die Besetzung der Ettenheimer Notarstelle lag damit erst einmal auf Eis.

Im Dezember hatte der Notarsenat den Antrag des Antragstellers auf Erlass der einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Begründung: Er habe festgestellt, dass die Entscheidung des Justizministeriums, in Ettenheim eine Neustelle einer Notarin zu schaffen, ermessensfehlerfrei erfolgt sei. Der Antragsteller hatte daraufhin am 17. Januar eine Anhörungsrüge, einen sogenannten außerordentlichen Rechtsbehelf, erhoben, weil er seine Sicht der Dinge nicht ausreichend gewürdigt sah. Er ging letztendlich bis vors Bundesverfassungsgericht. Dieses hat den Antrag jedoch nun abgelehnt.

Stelle wird mit einer Notarin besetzt werden

Dazu erklärt nun auch Landesjustizministerin Marion Gentges: "Ich freue mich, dass wir jetzt Klarheit haben. Der Weg für das Notariat in Ettenheim ist frei, die Stelle kann nun besetzt werden." Auch Ettenheims Bürgermeister Bruno Metz ist froh: "Das ist eine erfreuliche Nachricht nach dieser durchaus ärgerlichen Zeit. Ich bin sehr dankbar, dass alle juristischen Instanzen vom Oberlandesgericht bis zum Bundesverfassungsgericht hier zügig und klar entschieden und damit die Entscheidung des Justizministeriums bestätigt haben. Der klagende Notar ist hier mit seiner im Lande bisher einmaligen Verhinderungsklage krachend gescheitert. Für die Menschen in der südlichen Ortenau, die sich vielfältig und auch durch die Kommunalpolitik unterstützt für eine Notarstelle in Ettenheim ausgesprochen haben, ist das eine gute Entscheidung", erklärte er gegenüber unserer Zeitung. Man wolle nun in Absprache mit der Bewerberin gehen und nach schnellen Lösungen suchen.

Hinsichtlich der Ankündigung des bestehenden Notars nicht weiterklagen zu wollen, erklärt Metz: "Ich freue mich, dass hier nun eine realistische Weltsicht eingekehrt ist." Denn: "Diese Dienstleistung wird von den Leuten intensiv nachgefragt, nicht nur in Ettenheim, sondern in der ganzen südlichen Ortenau. Ich freue mich, dass wir diese nun endlich anbieten können." "Ob Gründung, Beurkundung oder Beratung – der Zugang zu notariellen Dienstleistungen wird für die Bürgerinnen und Bürger spürbar leichter werden", erklärte auch Landesjustizministerin Gentges.

Der bestehende Notar sieht das jedoch weiterhin anders: "Für die Bürger ist eine wohnortnahe Alternative eine gute Nachricht. Mir wurde zwar in unzähligen Gesprächen bestätigt, dass außer Bruno Metz wohl tatsächlich niemand auf einen zusätzlichen Notar wartet. Meine zahlreichen Ettenheimer Stammkunden werden sich auch in Zukunft nicht von der B 3 abschrecken lassen. Diejenigen, die nicht so mobil sind, möchte ich aber ausdrücklich ermutigen, einer jungen Kollegin die Chance zu geben, erste Berufserfahrungen zu sammeln."

Wer die Stelle besetzen wird und wann die Notarin ihr Amt antreten kann, hat das Landesjustizministerium noch nicht bekanntgegeben.