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Kippenheimer Räte stimmen erneut gegen die Bauvoranfrage für vier Wohnhäuser – trotz gegenteiligem Gerichtsurteil

Der Fall beschäftigt Kippenheim schon seit knapp 20 Jahren, nun stand er wieder auf der Tagesordnung. Die Gemeinderäte sprachen sich erneut heftig gegen die geplante Bebauung in der Spitalstraße aus. Nützen wird ihnen das jedoch wenig.

Kippenheim - Eigentlich sollte der Gemeinderat nur entscheiden, ob sich die vier geplanten Wohnhäuser in der Spitalstraße in die Bebauung einfügen, denn ein Bebauungsplan liegt für den Bereich nicht vor. Doch ein Gerichtsurteil vor zehn Jahren hatte diese Entscheidung schon vorweg genommen: Laut diesem befinden sich die Grundstücke gemäß Paragraf 34 des Baugesetzbuches im Zusammenhang bebauter Ortsteile und damit im Innenbereich Kippenheims. Die Erschließung wurde zivilrechtlich schon geklärt. Die Angrenzer wurden vom Landgericht Offenburg zur Übernahme einer Grunddienstbarkeit und einer Baulast verpflichtet.

"Wir dürfen heute nur darüber entscheiden, ob sich die Bebauung einfügt – und das tut sie laut Gerichtsurteil. Wenn wir heute der Bauvoranfrage nicht zustimmen, wird die Baurechtsbehörde Lahr unser Einvernehmen ersetzen und die Bauvoranfrage liegt wieder auf unseren Tisch", warnte Bürgermeister Matthias Gutbrod. Doch den Räten ging es ums Prinzip. Denn die Zufahrt zu den Grundstücken ist zu schmal und verläuft zudem noch über Privatgrund. Auch wie das Oberflächenwasser versickern oder die Kanalisation angeschlossen werden könnte, ist unklar.

"Innerörtliche Entwicklung schön und gut, aber die Zufahrt und die Kanalisation sind schwierig und bis heute wurde von den Verantwortlichen nichts unternommen, um das zu klären", schimpfte etwa Carola Richter (CDU). Markus Studer (CDU) wies darauf hin, dass nach wie vor auch das Überfahrtsrecht nicht geklärt sei. Auch Lothar Stulz (FWV) kündigte an, gegen die Bauvoranfrage zu stimmen: "Da wird von vorneherein Unfrieden mit den zukünftigen Nachbarn herrschen. Ich sehe nicht ein, dass ein Privater auf Kosten aller Grundstücke verkaufen will, egal wie." Auch Dieter Kirschbaum (FWV) befürchtete Streit und hatte "größte Bedenken" bezüglich der schmalen und steilen Zufahrt, vor allem im Hinblick auf Rettungswege, Feuerwehrzufahrt oder Müllabfuhr. "Es kann nicht sein, dass so über unsere Köpfe hinweg entschieden wird, wir werden Probleme bekommen", warnte er.

Bürgermeister Gutbrod stimmte zwar seinen Räten aus vollstem Herzen zu, erklärte aber auch: "Wir entscheiden heute nicht über die Erschließung. Die Frage ›Wie komme ich an die Grundstücke ran?‹ ist ein großes Problem, aber über das entscheiden wir heute nicht." Für Otto Hebding (CDU) hing das aber zusammen: "Wir können nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun, erst muss die Zufahrt geklärt sein, dann können wir zustimmen." Das sah auch Michael Hartmann (FWV) so: "Jetzt dagegen zu stimmen, ist unsere einzige Gelegenheit zu sagen: ›Das geht nicht!‹".

Gegen Bauvoranfrage gestimmt

So stimmten die Räte geschlossen gegen die Bauvoranfrage. Bürgermeister Gutbrod rang ihnen jedoch das Zugeständnis ab, dass über die Bauvoranfrage nicht erneut im Rat abgestimmt werden müsse, wenn die Baurechtsbehörde das Einvernehmen tatsächlich ersetze.

Auch die Umnutzung einer Garage zu Wohnraum in der Sportplatzstraße 5 in Schmieheim sorgte für Ärger im Rat. Diese hatten Ortschaftsrat und Gemeinderat im Juli abgelehnt (wir berichteten). Denn die Hauptnutzung sollte bis an die Grundstücksgrenze und somit außerhalb des Baufensters erfolgen. In der überarbeiteten Planung soll die Wohnnutzung selbst nun einen Grenzabstand von 2,50 Metern einhalten. Der grenzständige Raum soll stattdessen als Schuppen genutzt werden. Damit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr erforderlich und der Rat bekam die Umnutzung nur noch zur Kenntnisnahme vorgelegt – ohne Einspruchsrecht. "Es ist eine Frechheit, was da passiert ist. Ich fühle mich verarscht", schimpfte Schmieheims Ortsvorsteher Michael Hartmann. Er habe erhebliche Zweifel, dass "die Nutzung so umgesetzt wird". Man habe diese Zweifel auch der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Diese habe aber lediglich zur Auflage gemacht, dass eine Wand mit 12er-Stärke zwischen dem Wohnnutzung und dem Schuppen eingefügt wird. "Aber wir können natürlich nicht ständig kontrollieren, ob diese drinbleibt", schränkte Simone Brandenburger von der Verwaltung ein.