Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Kritik an Entscheidung gegen Blitzer in Schmieheimer Straße / Mehr Geld für Feuerwehrleute

Die Entscheidung des Gemeinderats gegen einen fest installierten Blitzer in der Schmieheimer Straße hat die Anwohner verärgert: Bei der Sitzung des Gremiums am Montagabend kritisierten sie den Beschluss mit drastischen Worten.

Kippenheim. Neben der Entscheidung über den Bebauungsplan Bürgerhaus (wir berichteten) waren auch Feuerwehr, Abwassergebühren und der Blitzer in der Schmieheimer Straße Thema im Gemeinderat.

  Blitzer: Der Beschluss, auf einen stationären Blitzer in der Schmieheimer Straße zu verzichten, fand keine Gegenliebe. Einige Anwohner kamen am Montagabend in die Gemeinderatssitzungm um ihren Unmut darüber auszudrücken. Einer sprach von einer schallenden Ohrfeige, die der Gemeinderat den Anwohnern erteilt habe. Darüber hinaus kritisierte er eine mangelnde Fürsorgepflicht den Bürgern in der Straße gegenüber. Der stationäre Blitzer müsse nicht gewinnbringend sein, er solle die Bürger schützen, meinte ein anderer. Dies nicht nur in Puncto zu schnelles Fahren in der 30er-Zone, sondern auch in Sachen Lärm und Sicherheit, sagte ein dritter Bürger.

Sei eine Maßnahme im Haushalt eingestellt, hieße das nicht automatisch, dass sie auch umgesetzt werde, entgegnete Matthias Gutbrod. Er verwies auf den "demokratischen Beschluss" des Gremiums. Und um die Geschwindigkeit hauptsächlich im oberen Bereich der Schmieheimer Straße herauszunehmen, solle geprüft werden, ob die Tempo-30-Zone bis über die Bushaltestelle hinaus verlängert werden kann. Zudem möchte er prüfen lassen, ob in der Straße bauliche Verengungen eingebaut werden könnten, die zum langsam Fahren zwingen.

  Feuerwehr: Der Gemeinderat setzte mit einem Beschluss zur Änderung der Feuerwehrsatzung, der Kostenersatzordnung und der Entschädigungssatzung ein Zeichen zur Stärkung und Wertschätzung der Feuerwehr.

Die Feuerwehrsatzung regelt grundlegende Feuerwehrangelegenheiten, wie etwa die Gliederung der Wehr, Aufnahme in die Feuerwehr oder Rechte und Pflichten der Mitglieder. In der örtlichen Kostenersatzordnung ist geregelt, welchen Betrag die Gemeinde für Einsätze, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören, abrechnen kann. Dazu zählen etwa das Beseitigen von Ölspuren, Türöffnungen oder Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen.

Erneuert hat der Gemeinderat auch die Feuerwehrentschädigungssatzung. Deren Sätze orientieren sich nun an den Vorgaben des Gemeindetags (siehe Info). Künftig gibt es für Aus- und Fortbildungen, für Bereitschaft und Brandsicherheit sowie für Amts- und Funktionsträger feste Beträge im Jahr zur Entschädigung.

  Abwassergebühren: Auf Beschluss des Gemeinderats senkt die Verwaltung die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2018. Der Grund dafür ist, dass die Gemeinde von 2014 bis 2016 mehr einnahm, als zur Kostendeckung notwendig gewesen wäre. Der Überschuss muss laut Abwassersatzung ausgeglichen werden.

Für die Preisreduzierung wird die Kostenüberdeckung in Höhe von 144 800 Euro aus dem Jahr 2014 zugrundegelegt. Damit ergibt sich eine Senkung des Preises für Abwasser von 2,13 auf 2,05 Euro, beim Regenwasser von 21 auf 20 Cent. Wären die Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2015 (125 800 Euro) und 2016 (132 464 Euro) in die Neukalkulation eingeflossen, wäre die Senkung größer, hätte aber drastische Erhöhungen ab 2020 verursacht, wie Rechnungsamtsleiter Thomas Schwarz erklärte. Um aber die Wasserpreise einigermaßen konstant zu halten, hat sich die Verwaltung für die gewählte Variante entschieden. Der neu festgelegt Preis gilt für die Jahre 2018 und 2019, danach wird neu kalkuliert.

Die Beträge, mit denen Feuerwehrleute entschädigt werden, hat der Gemeinderat bisher selbst festgelegt. Nun orientiert sich die Höhe der Entschädigung an den Vorgaben des Gemeindetags. Der Gesamtkommandant erhält zum Beispiel von nun an jährlich 1500 Euro (bisher: 500 Euro), sein Stellvertreter 750 Euro (bisher: 250 Euro), der Abteilungskommandant für Schmieheim 500 Euro (bisher: 100 Euro).