Ein 46-Jähriger wurde am Montag wegen Beleidigung verurteilt. Foto: Archiv

Justiz: Kippenheimer muss 1000 Euro Strafe zahlen / Bürgermeister Gutbrod sagt als Zeuge vor Gericht aus

Lahr/Kippenheim - E-Mails mit zum Teil derben Beleidigungen haben Kippenheims Bürgermeister Matthias Gutbrod und seine Angestellten erhalten. Am Montag wurde nun der mutmaßliche Verfasser der Schreiben am Lahrer Amtsgericht verurteilt.

Nachrichten an Gemeindemitarbeiter  und Gutbrod selbst

Vollständig nachweisen konnte das Lahrer Amtsgericht dem 46-jährigen Angeklagten aus Kippenheim die Straftaten zwar nicht. Das Gericht sah jedoch keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte nicht der Verfasser der Droh-Mails aus dem Jahr 2019 ist. Dafür würden die Vorgehensweise der verschickten Schriftsätze, die Ausdrucksweise sowie die geäußerten Inhalte sprechen.

Rückblick: Der heute 46-Jährige aus Kippenheim meldet sich im Mai 2019 das erste Mal persönlich bei der Gemeinde Kippenheim, weil ihm eine Zwangsräumung bevorsteht. Die Gemeinde unterstützt und vermittelt ihm, seiner Frau und seinen zwei Kindern eine 1,5 Zimmerwohnung in einem Vier-Familienhaus in Schmieheim.

"Wir wollten der Familie helfen", erklärt Kippenheims Bürgermeister Matthias Gutbrod im Zeugenstand. Doch schon damals berichtet eine Mitarbeiterin Gutbrod, dass der 46-Jährige im Gespräch seltsam gewirkt habe. Etwa weil er wusste, wo die Mitarbeiterin ihren Schulabschluss gemacht hat oder welchen Hobbys sie frönt.

Bereits eine Woche nach der Wohnungsvermittlung beginnt die Gemeinde E-Mails von unbekannten Absendern zu bekommen. Der Inhalt: Vorwürfe gegen die schlechten Bedingungen der Unterkunft und wüste Beleidigungen zunächst gegen die eine Mitarbeiterin.

Im weiteren Verlauf erhalten noch weitere Gemeindemitarbeiter ähnliche Nachrichten, darunter auch Gutbrod selbst.

Angeklagter wehrt sich gegen Vorwürfe

Um die Situation zu besänftigen, bietet die Gemeinde dem Angeklagten und seiner Familie im selben Jahr im selben Haus eine größere Wohnung an. Der Ansatz bleibt erfolglos. Wenig später bekommt der Hausmeister eine Textnachricht auf sein Handy zugeschickt, in dem der 46-Jährige etwa von einer "Riesensauerei" spricht und diesen beschimpft.

Die Polizei schaltet sich ein, holt den Staatsschutz dazu, weil es sich bei den E-Mails um sogenannte "Wegwerf E-Mails" handelt, die verschlüsselt werden. Der Staatsschutz durchsucht im Mai 2020 die Wohnung des Beschuldigten. Ein Laptop, zwei Festplatten, ein Smartphone und ein USB-Stick werden beschlagnahmt. Die Krux: Weil der 46-Jährige laut übereinstimmender Zeugenaussagen eine hohe IT-Affinität hat, gelingt es nicht, die Datenträger zu knacken. Ein Nachweis, dass der Beschuldigte auch der Verfasser der Botschaften ist, fehlt damit.

Der Angeklagte beteuert, dass er die E-Mails nicht verfasst hat. Er habe sich lediglich in Internetforen über die Arbeit der Gemeinde abfällig geäußert. Ein Fehler, wie er unserer Redaktion mitteilt. Seiner Ansicht nach haben andere Internetnutzer seine Kritik in Form von elektronischen Nachrichten an die Gemeinde verschickt.

Das Lahrer Gericht hat diese Version am Montag allerdings für unglaubwürdig erachtet. Das habe auch mit der Vergangenheit des Angeklagten zu tun. Der 46-Jährige ist bereits wegen Beleidigung vorbestraft. Richter Tim Richter bewertete in Anbetracht der vorliegenden Anhaltspunkte die Version des Angeklagten als "an den Haaren herbeigezogen".

Staatsanwalt Jakob Wolburg plädierte für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Der Verteidiger auf Freispruch. Letztlich wurde der 46-jährige Kippenheimer zu 100 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Er hat jetzt eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.