Das Plangebiet "Mühlenpad IV" in Kippenheim Foto: Lahrer Zeitung

Anwohner prüfen Schritte gegen Baugebiet im Kippenheimer Süden

Der Kippenheimer Gemeinderat hat am Montag den Bebauungsplan "Mühlenpfad IV" als Satzung beschlossen. Dass zeitnah die Bagger rollen, ist derzeit aber zumindest fraglich. Die Anwohner prüfen rechtliche Schritte gegen das Vorhaben.

Kippenheim. Es grummelt weiter im Kippenheimer Süden. Nach dem Willen von Verwaltung und Gemeinderat sollen in exponierter Lage 14 Bauplätze für Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen – allerdings sehr zum Unmut derjenigen, die schon dort wohnen. Ihre Kritik hatten die Anwohner bereits im Januar laut artikuliert, als der Gemeinderat die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs beschloss. Bei der Sitzung am Montag verliehen sie ihrem Ärger Nachdruck, nachdem Planer Holger Fischer die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Bürgern erläutert und das Gremium den Bebauungsplan als Satzung beschlossen hatte.

In den vergangenen Wochen waren zahlreiche Hinweise und Einwendungen im Rathaus eingegangen, etwa zu Naturschutz, Entwässerung und Art der Bebauung. Allerdings "keine, die zeigen würden, dass wir auf dem falschen Weg sind", wie es Rainer Kary (CDU) nach Fischers Vortrag zusammenfasste.

Rechtsstreit könnte zu Verzögerungen führen

Bis auf Lothar Stulz (FW), der seine Bedenken vom Januar bezüglich Bebauung und Verkehr erneuerte ("Zu mächtig", "zu wenig Stellplätze"), sah es der Rest des Rats wie Kary und winkte den Entwurf durch. Doch als ehemaliger Lahrer Stadtbaumeister weiß Kary, dass der Bebauungsplan damit noch nicht in trockenen Tüchern ist. In Richtung der Anwohner sagte er: "Wer damit ein Problem hat, dem bleibt das Normenkontrollverfahren." Sprich: der Gang vor das Verwaltungsgericht.

Ob es so weit kommt, konnte Alexander Götz, der sich mit anderen Mühlenpfad-Bewohnern anwaltlich vertreten lässt, am Dienstag auf Nachfrage der Lahrer Zeitung noch nicht sagen: "Wir werden die Sitzung erst mal auf uns wirken lassen und uns dann zusammensetzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen." Sicher sei: "Das Vorhaben ist für die direkt Betroffenen so nicht hinnehmbar." Der Vermutung, es gehe den Anwohnern bei ihrer Kritik darum, dass ihnen die Sicht verbaut wird, hatte Götz bereits in der Vergangenheit vehement widersprochen. Nach wie vor eine die Bewohner die Angst um Schäden an Biotop und Hohlweg, die sich in dem Gebiet befinden. Die Ausführungen des Planers, wegen der großen Abstände zur geplanten Bebauung seien keine Nachteile zu erwarten, "haben uns diese Furcht nicht genommen", sagt Götz. Es gebe weiterhin "viele offene Punkte".

Bürgermeister Matthias Gutbrod sieht das freilich anders, wie er gegenüber der LZ deutlich macht: "Wir haben eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, die weit über das gesetzlich Notwendige hinausgeht." Dass die entsprechenden Behörden "keine nennenswerten Einwendungen" vorgebracht hätten, wertet er als "positives Signal".

Ob begründet oder nicht – der Rathauschef weiß aus Erfahrung, dass juristisches Ungemach zumindest zu einer Verzögerung der Bebauung im Mühlenpfad führen könnte. Knapp ein Dutzend Bebauungspläne habe er in seiner Amtszeit begleitet. Bei jedem einzelnen hätte sich mindestens ein Anwohner Rechtsbeistand an die Seite geholt, sagt Gutbrod. Am Ende seien dennoch alle Bebauungspläne – machmal teilweise leicht abgeändert – wirksam geworden. Bange ist ihm auch in diesem Fall nicht, "weil wir gründlich und sauber gearbeitet haben". Schade sei aber, dass potenzielle Häuslebauer nun möglicherweise "länger als nötig" auf ihren Traum vom Eigenheim warten müssen. Dem Gemeinderat hat der Bürgermeister am Montag von einer "immensen Nachfrage" berichtet.

Einige Mühlenpfad-Bewohner rügten am Montag die Nähe der geplanten Bebauung zur Grenze zu Mahlberg und stützten sich dabei auf eine angebliche Vereinbarung zwischen der beiden Kommunen, die einen Mindestabstand von zehn bis 15 Metern vorschreibe. Eine solche gebe es nicht, erklärte Bürgermeister Matthias Gutbrod. Im Gewann Selzen gebe es sogar den Fall, dass einige Mahlberger Gebäude auf Kippenheimer Gemarkung stünden.