Entwicklung: Ortschaftsrat Schmieheim stimmt Erschließung einstimmig zu / 16 Ein- und drei Mehrfamilienhäuser geplant

Schmieheim. Der erste Schritt ist getan: Einstimmig hat der Ortschaftsrat beschlossen, ein neues Baugebiet mit Namen "Herrschaftswald" zu erschließen. Folgt der Gemeinderat diesem laut Ortsvorsteher Michael Hartmann "positiven Signal", können auf dem 13 000 Quadratmeter großen Areal Bauplätze für drei Mehrfamilien- und 16 Einfamilienwohnhäuser entstehen. So sieht es der Entwurf des Büros Fischer aus Freiburg vor.

Die Chancen für eine weitere Entwicklung des Baugebiets mit einem Bebauungsplan bewertet Hartmann als nicht schlecht. Anfragen von Bauwilligen gebe es genug, der Bedarf sei da.

"Baupflicht" für Grundstückseigentümer

Zuletzt wurde das kleine Baugebiet "Wohnen am Schloss" im Jahr 2013 entwickelt – und war schnell bebaut. Seitdem gab es im Ort keine weiteren Baulanderschließungen. Deshalb stand der Wunsch nach neuem Bauland schon länger auf der Agenda der Verwaltung. Auf der Suche nach einem möglichen Gebiet stand der "Herrschaftswald" gegenüber dem "Hummelberg" und angrenzend an die Kreisstraße schnell im Fokus. Zumal es der Wunsch war, dass sich möglichst viel Fläche des neuen Baugebiets im Gemeindebesitz befinden sollte. Mittlerweile konnte die Gemeinde einen nicht unerheblichen Teil der Flächen erwerben, die hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden. Die Eigentümer der weiteren Flächen bestätigten, diese zeitnah bebauen zu wollen. Dennoch ist vorgesehen, diese Grundstücke mit einer Bauverpflichtung zu belegen, um Baulücken zu vermeiden.

Erschlossen wird das Gebiet über die bestehende Straße "Zum Herrschaftswald". Nötig sind lediglich vier kleinere Stichstraßen, um den hinteren Teil zu erschließen. Auf die Anwohner des angrenzenden "Hummelberg" kommen keine Kosten zu, wie Ortsvorsteher Hartmann auf Nachfrage aus dem Publikum versicherte.

Eine Hürde ist allerdings zu nehmen. Die Fläche des möglichen Baugebiets ist im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen, was zur Entwicklung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Da könnte der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs greifen. Der ermöglicht die Entwicklung kleinerer Baugebiete bis zu 10 000 Quadratmetern, öffentliche Verkehrsflächen wie Straßen und Wege nicht mitgerechnet. Allerdings hat dieser Paragraf seit 2019 seine Gültigkeit verloren. Laut Hartmann werde bei Bund und Ländern über eine Verlängerung diskutiert. Tritt dieser Fall nicht ein, hat die Gemeinde die Möglichkeit, einen Flächentausch mit dem "Geigentälchen" vorzunehmen, was zwar als Wohnbaugebiet ausgewiesen ist, inzwischen aber ad acta gelegt worden ist. Auch dem stimmte der Ortschaftsrat zu.

Wie der Ortsvorsteher ist auch Günter Ackermann recht zuversichtlich auf eine Realisierung des neuen Baugebiets. Läuft alles nach Wunsch, könne man gemäß Hartmann mit einem Genehmigungsverfahren von etwa zwei Jahren rechnen. Innerhalb dieser Zeit würden Fragen zu Umwelt- und Naturschutz mit den zuständigen Behörden geklärt sowie ein rechtskräftiger Bebauungsplan erarbeitet werden.