Gemeinderat: Vorhaben in Kippenheim könnte auf sechs Einheiten aufgestockt werden / Anwohnerin äußert Kritik

Kippenheim. Mehrheitlich hat der Kippenheimer Gemeinderat bei seiner Sitzung am Montagabend die Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Wohnhäusern mit je zwei Wohneinheiten auf dem Areal am südlichen Ortseingang gegenüber der Traubenannahmestelle befürwortet. Das Gelände grenzt an das letzte Wohnhaus auf der Ostseite an der B 3 an.

Das Vorhaben hat eine längere Vorgeschichte: Vor mehr als zwei Jahrzehnten lag der Verwaltung schon einmal ein Bauantrag für das Grundstück vor, den der Gemeinderat damals aber ablehnte – mit der Begründung, dass das Gelände im Außenbereich läge, in dem eine Bebauung nicht zulässig wäre.

Behörde: Grundstück liegt im Innenbereich

Das nahm der damalige Antragsteller nicht hin und richtete eine Anfrage an das Freiburger Regierungspräsidium. Das stellte fest, dass das Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen sei und somit eine Bebauung zuließe. Auch wenn das damals beantragte Bauvorhaben schlussendlich nicht weiterverfolgt wurde, habe die behördliche Feststellung bis heute Bestand, erklärte Rainer Kary (CDU) am Montag.

Die jetzt vorliegende Bauvoranfrage sieht eine Bebauung mit insgesamt vier Wohneinheiten vor, die Giebelhöhe der Baukörper liegt laut Plan 50 Zentimeter unter der Erdgeschossfußbodenhöhe der darüber liegenden Wohnhäuser in der Blumenstraße auf dem Mühlenpfad. Damit sei für deren Bewohner die freie Aussicht in die Rheinebene gewährleistet, versicherte Kary einer Anwohnerin. Darüber hinaus schlug er vor, die Anzahl der Wohneinheiten auf sechs zu erhöhen, um einen unverhältnismäßigen Flächenverbrauch auf dem 1600 Quadratmeter großen Grundstück im Zuge der Nachverdichtung zu vermeiden.

Das konnte die Anwohnerin nicht nachvollziehen. Sie befürchtete durch die geplante Bebauung nicht nur eine Wertminderung der oberen Grundstücke, sondern auch zusätzlichen Lärm, mehr Schmutz und sogar Übertragungen von Krankheiten, wenn dort viele Familien lebten. Zudem sei das Gelände ein Biotop, in dem viele Arten vom Aussterben bedrohter Tiere lebten, so ihre weitere Argumentation.

Weil die Bürgerfragestunde nur Fragen vorsieht und nicht zur Abgabe von Stellungnahmen gedacht ist, verwies Bauamtsleiterin Simone Gänshirt auf das baurechtliche Verfahren. Darin würden alle Belange überprüft, auch Bedenken von Nachbarn, die dort ihre Befürchtungen äußern können. Die Entscheidung über das geplante Bauvorhaben liegt bei der Baurechtsbehörde, diese soll auf Beschluss auch eine mögliche Erhöhung der Wohneinheiten prüfen.