Im Osterurlaub kann so einiges schiefgehen: Die europäische Verbraucherzentrale in Kehl setzt sich für die Rechte der Reisenden ein. Foto: Rössler

Europäisches Verbraucherzentrum zeigt auf, wie Reisende zu ihrem Recht kommen.

Kehl - Viele Ortenauer nutzen die Osterferien für den ersten Urlaub des Jahres. Wenn dann etwas schiefläuft, ist der Ärger groß. Damit die Reisenden bei Streitfällen nicht alleine dastehen, bietet das europäische Verbraucherzentrum Hilfestellung.

Kommt es beim Urlaub in der Europäischen Union zu Problemen, haben Reisende Rechte. Einen besonderen Schutz bietet die Fluggastrechteverordnung bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung, informiert das europäische Verbraucherzentrum (EVZ) aus Kehl. Seit dem 1. Juli 2018 gelten in der EU einheitliche Regelungen für Pauschalreisen, womit Verbraucher noch besser geschützt sind. Welche Reisepreisminderung einem zusteht, kann in der sogenannten Frankfurter Tabelle nachgesehen werden. Doch wie setzen geschädigte Urlauber Ihre Rechte konkret durch?

Wenn der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Hotel nicht kooperativ sind, helfen in ganz Europa Schlichtungsstellen. Neutral, qualifiziert und in den meisten Fällen sogar kostenlos, würden diese versuchen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einvernehmlich zu lösen, erklären die Kehler Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung. Für Flugreisende ist die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zuständig, welche die Beschwerde prüft und beiden Seiten eine Schlichtungsempfehlung gibt.

Fallbeispiel: Familie kommt zu ihrem Recht

Dank einer Schlichtungsstelle kam eine Familie aus Köln zu ihrem Recht, berichtet das Kehler Zentrum. Seit Jahren habe sie einen Dauerstellplatz für einen Wohnwagen auf einem Campingplatz in den Niederlanden gehabt. Von einem Tag auf den anderen habe der Eigentümer den Campern gekündigt, um rentablere "Miet-Chalets" aufstellen zu können. Das europäische Verbraucherzentrum Deutschland unterstützte die Geschädigten beim Ausfüllen des Schlichtungsantrags bei der "Geschillencommissie Recreatie" – der niederländischen Schlichtungsstelle für Bungalows und Caravans. Prompt habe der Vermieter eingelenkt und der Familie einen anderen Stellplatz gegeben womit ihnen ein hoher finanzieller Schaden erspart blieb.

Wer bereits auf dem Weg in den Urlaub Schwierigkeiten erlebt hat, kann sich auf der Webseite des EVZ zu einem individuell zugeschnittenen Beschwerdebrief durchklicken.

Weitere Informationen: selbsthilfe.evz.de/auf-reisen

Anlaufstellen

Da die zuständige Schlichtungsstelle meistens in dem Land ist, in dem auch das Unternehmen seinen Sitz hat, stellt das EVZ Betroffenen eine interaktive Europakarte zur Verfügung. Sie erleichtert nicht nur die Suche nach der richtigen Schlichtungsstelle, sondern erklärt auch, was beim Einreichen der Beschwerde zu beachten ist.