Nach wochenlangem Hin und Her ist der vermeintliche Orchideen-Raub geklärt: Wildscheine sind die Täter. Foto: Vichra Foto: Lahrer Zeitung

Orchideen: Staatsanwaltschaft sieht Wildschweine als Täter

Kappel-Grafenhausen (red/sad). Nun ist es amtlich: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen des mutmaßlichen Orchideendiebstahls von rund 3000 Orchideenpflanzen im Naturschutzgebiet Taubergießen in Kappel-Grafenhausen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung.

Damit scheint der Verdacht von raffgierigen Dieben, die die Knollen ausgebuddelt haben und im Internet gegen Geld veräußern wollten, vom Tisch. Der Fall ereignete sich im Mai dieses Jahres und hatte die Ermittler wochenlang beschäftigt. Auffällig sei bereits zu Beginn der Ermittlungen gewesen, dass sich die vermeintlichen Diebe am Tatort die Zeit nahmen, die Stängel von den Knollen zu trennen. Ungewöhnlich war für die Ermittler zudem, dass die öffentliche Berichterstattung keinerlei abschreckende Wirkung entfaltete. Denn: Kurze Zeit später wurden am Tulla-Damm die Ausgrabungen "scheinbar unbeeindruckt" fortgesetzt, wie die Beamten damals berichteten.

Keine konkreten Aussagen auf menschliche Täter

Die vier Ermittler gingen zwischenzeitlich mehr als 30 Hinweisen nach, hörten Experten an, werteten Telefondaten aus und richteten groß angelegte Überwachungsmaßnahmen, etwa mit Wildkameras, ein. Die Beamten legten sich in den betroffenen Bereichen des 1700 Hektar großen Naturschutzgebiets auf die Lauer, wie Polizeisprecher Yannick Hilger auf Nachfrage unserer Zeitung Mitte Juli bekannt gab. Dabei konnten die Ermittler morgens weitere abgetrennte Orchideen vorfinden. Diese glich den vorherigen Ausgrabungen.

Nach den abgeschlossenen Ermittlungen liege nun der Verdacht nahe, dass die Ausgrabungen der Pflanzen durch Wildschweine und nicht durch Menschen verursacht worden sind, informiert die Staatsanwaltschaft. Weitere Zeugenaussagen, Probegrabungen und DNA-Untersuchungen ergaben keinen konkreten Hinweis auf eine (menschliche) Täterschaft, heißt es weiter. Der Schaden durch die Ausgrabungen beläuft sich auf etwa 300 000 Euro.