Objekt der Begierde: Die Gemeinde würde gerne das Anwesen neben dem Kappler Rathaus kaufen, die Eigentümer würden gerne verkaufen. Allerdings scheiden sich am Preis die Geister. Foto: Göpfert

Gemeinde Kappel-Grafenhausen und Erben uneins. Miteigentümer wehrt sich.

Kappel - Neben dem Kappler Rathaus soll ein Dorfgemeinschaftshaus entstehen. Das Problem: Das Grundstück gehört einer Erbengemeinschaft und die will mehr Geld, als man ihr bietet. Einer der Miteigentümer nimmt gegenüber der LZ Stellung.

Die Pläne der Kappel-Grafenhausener Verwaltung wurden erstmals Ende Mai 2018 öffentlich – und vom Gemeinderat für gut befunden: Das Rathaus soll vergrößert und mit einem Gemeinschaftshaus ein neuer Treffpunkt für Vereine geschaffen werden. Das Mittel der Wahl: das schon länger leer stehende Anwesen östlich des Rathauses. Eine Veränderungssperre sollte das Vorhaben schützen, bis ein Bebauungsplan Rechtskraft erlangte. Gleichzeitig wurde ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde beschlossen.

Der Bebauungsplan ist, wie berichtet, seit Montag in trockenen Tüchern. Das Vorhaben ist es indes längst noch nicht. Die Gemeinde und die 14-köpfige Erbengemeinschaft liegen über Kreuz – des Geldes wegen. "Es ist sicherlich rechtlich zulässig, dass die Gemeinde versucht, so billig wie möglich an Grundstücke zu gelangen. Aber jeder Hauseigentümer sollte sich überlegen, ob es ihm gefallen würde, wenn Bürgermeister und Gemeinderat ihn dazu verdonnern, sein Anwesen weit unter Marktwert zu verkaufen", sagt Peter Edelmann, einer der Miteigentümer des Anwesens.

Zur Erklärung: Die Erben waren schon vor Monaten mit einem privaten Investor handelseinig geworden. Der Käufer, der auf dem knapp 1700 Quadratmeter großen Grundstück dem Vernehmen nach Ferienwohnungen errichten wollte, soll bereit gewesen sein, 320.000 Euro dafür zu bezahlen. Der Gemeinde war diese Summe offensichtlich zu hoch. Sie ließ das Anwesen schätzen. Der Gutachter ermittelte einen Verkehrswert von 205.000 Euro. Den bot die Gemeinde der Erbengemeinschaft – und stützte sich dabei auf das Gesetz. Denn danach darf einem kommunalen Vorkaufsrecht der Verkehrswert zugrunde gelegt werden, wenn der Verkaufspreis – wie hier der Fall – mehr als 25 Prozent darüber liegt.

Für Edelmann ein Unding, "vor allem, weil wir trotz vieler anderer Interessenten immer signalisiert haben, dass wir gerne an die Gemeinde verkaufen würden". Zunächst hätte es auch gute Gespräche gegeben. "Doch dann kam aus dem Rathaus erst lange Zeit gar nichts und dann ein Angebot deutlich unter den anderen." Angesichts der aktuellen Lage auf dem Immobilienmarkt sei ein Preis knapp über 200.000 Euro "wie ein Schlag" gewesen. Mit einer gewissen Portion Sarkasmus fordert Edelmann: "Wenn jemand ein Baugrundstück in Kappel-Grafenhausen zum von der Gemeinde avisierten Preis von 85 Euro pro Quadratmeter verkaufen möchte, soll er sich bitte melden. Ich würde es gerne kaufen."

Die Eigentümergemeinschaft lässt sich mittlerweile anwaltlich beraten und hat Widerspruch gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde eingelegt. Laut Edelmann stehen sich die Parteien bald vor Gericht gegenüber. Für ihn ist es "verwunderlich, dass eine Gemeinde, die offensichtlich genügend Geld für den teuren Bau eines Gemeindehauses besitzt, nicht dazu in der Lage ist, ein Grundstück zum Marktwert zu erwerben, sondern einen Rechtsstreit bevorzugt".

Gemeinde will nichts sagen

Der Kappel-Grafenhausener Hauptamtsleiter Daniel Kunz wollte am Donnerstag auf LZ-Anfrage nichts zu der Sache sagen: "Wir äußern uns nicht zu einem laufenden Verfahren." Richtig sei, dass die Erbengemeinschaft rechtliche Schritte eingeleitet habe. Man habe dem Karlsruher Landgericht, das sich mit der Angelegenheit befasst, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, so Kunz. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.